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Personalausweis

Seit Ende November 2020 stellen wir aufgrund der Europäischen Verordnung 2019/1157 vom 20. Juni 2019 neue Personalausweise mit Fingerabdrücken für Bürger ab dem 12. Lebensjahr aus.

Mit dieser Einführung erhalten die neuen Personalausweise auch ein ganz neues Aussehen:

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Die Fingerabdrücke werden hinzugefügt, um verstärkt gegen Identitätsbetrug vorzugehen. Durch die Überprüfung der Fingerabdrücke bei der Aktivierung des neuen elektronischen Personalausweises kann ein solcher Betrug in großem Maße verhindert werden.

Sie werden auch nur für die Dauer der Herstellung und der Ausstellung des Personalausweises aufbewahrt.

Der Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises muss beim Bevölkerungsamt (des offiziellen Wohnsitzes), bei der Polizei oder bei DOC STOP (00800 2123 2123) gemeldet werden. Man erhält dann eine Verlusterklärung mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Monat, welche jedoch nur in Belgien gültig ist.

Direkt im Anschluss wird dann ein neuer Personalausweis bei der Gemeinde beantragt. Zu diesem Zweck benötigen wir ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) mit neutralem Gesichtsausdruck in Farbe oder schwarz-weiß auf einem weißen Hintergrund.

Bitte klicken Sie HIER für Vorschriften für Passbilder.

Wie sieht dieser belgische elektronische Personalausweis aus?

Der Personalausweis hat die Form und Größe einer normalen Bankkontaktkarte und ist auch wie diese mit einem Chip ausgerüstet. Der Ausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren mit Ausnahme der Bürger, welche zwischen 12 und 18 Jahre sind (Gültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre).

Er enthält folgende sichtbare Informationen: Foto, Name und Vornamen, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Nummer des Nationalregisters, Ausweisnummer, Gültigkeitsdauer, Datum und Ort der Ausstellung.

Ihre Adresse ist elektronisch auf der Karte gespeichert, so dass Ihr Ausweis nicht mehr ersetzt werden muss, wenn Sie umziehen oder eine neue Hausnummer erhalten.

Wie und wann muss ich meinen Personalausweis erneuern?

Bürgern, deren Ausweis in naher Zukunft abläuft, wird automatisch eine Vorladung zugesandt, mit der Aufforderung, in den kommenden Tagen bei der Gemeinde vorstellig zu werden, um den Personalausweis zu erneuern.

Kinder, welche das zwölfte Lebensjahr erreichen, erhalten ebenfalls einige Monate vor ihrem Geburtstag eine Vorladung. Ausländische Mitbürger, die die belgische Nationalität erworben haben, werden vom Standesamt angeschrieben, zwecks Beantragung eines neuen belgischen Personalausweises.

Vorgehensweise

  • Bei der Gemeindeverwaltung Sankt Vith persönlich vorstellig werden (mit der Vorladung, die vorher per Post zugeschickt wurde) und einem aktuellen Passfoto (nicht älter als 6 Monate) auf hellem Hintergrund. (Kopfgröße min. 25 mm / max. 40 mm)
  • Nachdem das Foto und die Fingerabdrücke der Person eingescannt und die Unterschrift des zukünftigen Inhabers auf dem Tablett geleistet wurden, wird der Antrag direkt elektronisch zum Innenministerium verschickt.
    Sollte ein Bürger außerstande sein, die Fingerabdrücke mittels Fingerabdruckscanner abzugeben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
  • Nach zwei Wochen ab der Bestellung des neuen Personalausweises wird dem Bürger per Post einen Brief mit zwei Codenummern zugeschickt (PIN und PUK). Bitte achten Sie darauf, die beiden Nummern sorgfältig aufzubewahren.
  • Anschließend sollte der Bürger sich dann umgehend mit dem o.g. Schreiben zur Gemeindeverwaltung begeben, um seinen neuen Personalausweis zu aktivieren und mitzunehmen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Personalausweis nur mit dem PIN und PUK-Code aktiviert werden kann und somit das Mitbringen derselben äußerst erforderlich ist!
  • WICHTIGER HINWEIS: Die Einführung der Abgabe der Fingerabdrücke hat jedoch zur Folge, dass die Bürger sowohl bei der Beantragung als auch bei der Ausstellung des neuen Personalausweises persönlich im Bevölkerungsamt vorstellig werden müssen.
  • Der alte Personalausweis muss im Übrigen im Austausch gegen den neuen Personalausweis bei der Gemeinde, zwecks Vernichtung, hinterlegt werden.

Kostenpunkt

  • Personalausweis für Jugendliche (12-18 Jahre): 19,50 €
  • Personalausweis für Jugendliche (12-18 Jahre) „sehr dringend“: 116,50 € 
  • Personalausweis für Jugendliche (12-18 Jahre) „äußerst dringend“ mit Abholung in Brüssel : 153,50 € 
  • Personalausweis Erwachsener: 25,50 €
  • Personalausweis Erwachsener „sehr dringend“: 122,50 €
  • Personalausweis Erwachsener „äußerst dringend“ mit Abholung in Brüssel : 159,50 €

Öffnungszeiten

  • Montags bis freitags von 08.30 - 12.00 Uhr
  • Mittwochs von 14.00 -16.00 Uhr
  • oder nach vorheriger Terminabsprache