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Führerschein

Für das Ausstellen von Führerscheinen werden folgende Unterlagen benötigt:

Schulungsführerschein M3
  • unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
  • Bescheinigung der Fahrschule über eventuell erhaltene Fahrstunden
  • 27 Euro
Provisorischer Führerschein M36 oder M18
  • unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
  • seit dem 01.02.2014 muss für den prov. Führerschein 36 ein Begleiter angegeben werden (maximal 2)
  • Bedingungen für Begleiter :
    • wohnhaft in Belgien sein
    • seit 8 Jahren Führerscheininhaber der  Kategorie B sein
    • innerhalb der letzten drei Jahre kein Fahrverbot gehabt haben
  • Bescheinigung der Fahrschule über erhaltene Fahrstunden sowie Befähigungsnachweis (nur bei M18)
  • 27 Euro
Erstausstellung eines Führerscheines
  • unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
  • 30 Euro
Neuausstellung eines Führerscheines wegen Kategorieänderung oder med. Zeugnis
  • Bescheinigung des Prüfungszentrums bzw. neues medizinisches Zeugnis
  • 30 Euro
Ausstellung eines Duplikates bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheines
  • Verlust- bzw. Diebstahlerklärung der Polizei
  • 30  Euro
Ausstellung eines internationalen Führerscheines
  • 1 Foto
  • 26 Euro
  • Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins nimmt ca. 1 Woche in Anspruch. Sollten Sie noch im Besitz eines abgelaufenen internationalen Führerscheins sein, wird dieser eingezogen.

Medizinische Zeugnis - Gruppe 2

Ab dem 01.04.2004 benötigt man für das Führen der Fahrzeuge der Kategorien C, C1, CE, C1E, D, D1 und D1E ein medizinisches Zeugnis. Ohne dieses Dokument dürfen nur noch die Klassen A und B (Motorrad und PKW) gefahren werden.

Zunächst muss eine augenärztliche Untersuchung durch einen Augenarzt nach Wahl erfolgen.

Zur Ausstellung des neuen Führerscheins wird dann benötigt: 

  • med. Zeugnis
  • Gebühr von 30 Euro zu entrichten bei Beantragung
  • alter Führerschein  (muss bei Abholung zurück gegeben werden)

Das ärztliche Attest Gruppe 2, das bisher für die Beförderung von Personen gegen Entgelt für die Kategorie A, B und BE ausgestellt wurde und für die Mitnahme von Arbeitskollegen innerhalb der Berufsausübung benötigt wurde, ist seit dem 15.11.2008 nicht mehr verpflichtend.

Fragen & Antworten

Seit September 2023 können die verschiedenen Modelle des vorläufigen Führerscheins der Klasse B online beantragt werden. Sie müssen daher nur noch Ihren bestellten Schulungsführerschein bei Ihrer Gemeinde abholen kommen. Sie können die Anfrage über Ihr Smartphone, Ihren PC, Ihren Laptop oder Ihr Tablet stellen.

Beantragen Sie Ihren Schulungsführerschein per eID oder itsme, indem Sie auf den folgenden Link klicken: https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be

Bitte beachten Sie: Derzeit können online nur vorläufige Führerscheine mit einer Laufzeit von 18 Monaten, 36 Monaten und 12 Monaten beantragt werden. Begleitpersonen können sich auch online für ihren Kandidaten registrieren.

Online-Bewerbungen für weitere Führerscheine folgen. Verfolgen Sie unsere Neuigkeiten, um sich über Möglichkeiten und Termine zu informieren.

Was benötigen Sie, um Ihren vorläufigen Führerscheinantrag (M18- 18 Monate) online einzureichen?

  • Die Prüfungsbescheinigung der theoretischen Prüfung der Kategorie B (ausgestellt von der Führerscheinprüfungsstelle)
  • Die Eignungsbescheinigung, ausgestellt von einer Fahrschule bzw. dem Prüfzentrum (20 Stunden)

Melden Sie sich auf der Website an https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be ​​​​​​​und folgen Sie den Anweisungen, um online Ihren vorläufigen M18-Führerschein zu beantragen.

Was benötigen Sie, um Ihren vorläufigen Führerscheinantrag (M36 – 36 Monate) online einzureichen?

  • Um einen vorläufigen M36-Führerschein zu beantragen, müssen sich die Begleitpersonen zunächst auf der Website registrieren: https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be 
    • Dies geschieht über ihre eID oder itsme. Bei der Registrierung muss die Begleitperson angeben, für welchen Fahrschüler Sie als Begleitperson fungieren möchten, und benötigen daher dessen Vor- und Nachnamen sowie die Nationalregisternummer (auf Ihrem Personalausweis angegeben).
  • Die Prüfungsbescheinigung der theoretischen Prüfung der Kategorie B (ausgestellt von der Führerscheinprüfungsstelle) mit Vermerk des Ergebnisses des Lesetests

Sobald die Registrierung der Begleitperson abgeschlossen ist, können Sie sich auf der Website registrieren: https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be

Was benötigen Sie, um Ihren vorläufigen Führerscheinantrag (M12 - 12 Monate) online einzureichen?

  • Um einen vorläufigen M12-Führerschein zu beantragen, müssen sich die Begleitpersonen zunächst auf der Website registrieren: https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be
    • Dies geschieht über ihre eID oder itsme. Bei der Registrierung muss die Begleitperson angeben, für welchen Fahrschüler Sie als Begleitperson fungieren möchten, und benötigen daher dessen Vor- und Nachnamen sowie die Nationalregisternummer (auf Ihrem Personalausweis angegeben).
  • Ihre theoretische Prüfung ist noch gültig (3 Jahre)
  • Das von einer anerkannten Fahrschule ausgestellte Zertifikat über 6 Stunden Fahrunterricht. Das Datum der ersten Unterrichtsstunde muss nach Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen vorläufigen Führerscheins M36 oder M18 liegen.

Machen Sie am besten ein Foto oder scannen Sie diese Fahrschulbescheinigung, bevor Sie mit dem Antrag beginnen.

Sobald die Registrierung der Begleitpersonen abgeschlossen ist, können Sie sich auf der Website registrieren https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be. Folgen Sie dann den Anweisungen, um online Ihren vorläufigen Führerschein M12 zu beantragen.

Kosten für den vorläufigen Führerschein

Der vorläufige Führerschein kostet 27 Euro.

Nein. Die Führerscheinrichtlinie sieht jedoch vor, dass die Mitgliedstaaten die Erneuerung von Führerscheinen bei Personen, die älter als 50 Jahre sind, von ärztlichen Kontrollen abhängig machen können. Es ist also den Mitgliedstaaten überlassen. Ändert sich auch etwas für die Fahrprüfungen und Fahrprüfer? Ja. Eine einheitliche europäische Ausbildung wird nunmehr ermöglicht, denn die Anhänge der Führerscheinrichtlinie legen erstmalig Regelungen zu Mindestanforderungen an die Fahrprüfer, an Personen, die praktische Fahrprüfungen abnehmen und an Fahrerschulung und Fahrprüfung fest.

Bis 2033 bleiben alle landesspezifischen Klassen und Vorteile Ihres Führerscheins erhalten, ab 2013 finden die Vorteile des neuen EU- Führerscheins Anwendung.

  • Mein Führerschein hat ein Ablaufdatum: Ihr Führerschein bleibt solange gültig, wie es auf diesem gekennzeichnet ist, wir bitten Sie jedoch, frühzeitig vor Ablauf einen neuen Führerschein zu beantragen. (Beantragungsfrist: ca. 1 Woche)
  • Mein Führerschein hat KEIN Ablaufdatum: Ihr Führerschein behält seine Gültigkeit bis zum 19.01.2033.

ACHTUNG: Bei Reisen ins Ausland raten wir Ihnen, Ihren Führerschein von Papierformat auf das aktuelle EU-Format zu erneuern. Sollte Ihr Führerschein beschädigt oder unleserlich sein, oder Ihr aktuelles Erscheinungsbild nicht mehr widerspiegeln, ist eine Erneuerung obligatorisch.

In manchen Pilotgemeinden wurde der EU-Führerschein bereits im Juli 2010 ausgestellt. Landesweit wurde dieser dann schrittweise bis 2013 eingeführt. Der Europäische Führerschein hat somit seit Juli 2010 europaweit Gültigkeit erlangt.

Es besteht die Tendenz mancher Fahrer, ihre Bestrafung in einem Land zu umgehen, indem sie den Führerschein in einem anderen Mitgliedsstaat erwerben. Dies nennt sich Führerscheintourismus und soll durch die neue Richtlinie unterbunden werden. Jede Person kann, nach den Regelungen zum neuen EU-Führerschein, nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein. Wenn der Bewerber bereits einen Führerschein hat, auch und besonders wenn dieser zeitweise entzogen wurde, darf ihm kein zweiter ausgestellt werden. Um dies zu überprüfen, legen die Mitgliedstaaten Datenbanken an, die dann auf EU-Ebene miteinander verknüpft werden.

Den Führerschein europaweit auf ein einziges Modell zu beschränken, wird zum einen die Kontrollen vereinfachen und zum anderen die Fälschung erschweren und schließlich dem Führerscheintourismus entgegenwirken. Der EU-Führerschein ist besonders auf internationaler Ebene für alle verständlich und lesbar.

Vor allem die Grenzregionen profitieren von dem Vorteil, dass die Rechte grenzübergreifend anerkannt werden. Dies gilt insbesondere für die Berufsfahrer.

Die Fahrer von Kleinkrafträdern (Mopeds) profitieren vom EU-Führerschein.
Seit dessen Einführung ist der grenzüberschreitende Verkehr für Mopedfahrer möglich.

Die neuen Führerscheine der Klassen A und B haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Die EU-Führerscheine der Klassen C und D eine Gültigkeit von 10 Jahren, jedoch wird, bedingt durch die ärztliche Untersuchung und die berufliche Weiterbildung im 5-Jahresrhytmus, eine Erneuerung vor Ablauf der Bescheinigungen, erforderlich.

Wenn Sie einen Anhänger mit einem Fahrzeug der Kategorie B ziehen möchten, dessen MMA größer als 750 kg ist, müssen Sie in bestimmten Fällen eine zusätzliche Kategorie bzw. Erweiterung der Klasse erwerben.

Gewicht des Anhängers und des Autos: maximal zulässige Masse (MMA) Kategorie Führerschein
Das MMA des Anhängers übersteigt 750 kg nicht. Kategorie B
Das MMA des Anhängers ist größer als 750 kg, aber das MMA des Zugfahrzeugs + Anhänger beträgt maximal 3.500 kg. Kategorie B
Das MMA des Anhängers ist größer als 750 kg und das MMA des Zugfahrzeugs + Anhänger ist größer als 3.500 kg und maximal 4.250 kg.

Kategorie B mit Code 96

Das MMA des Anhängers ist größer als 750 kg und das MMA des Zugfahrzeugs + Anhänger ist größer als 3.500 kg und maximal 7.000 kg. Kategorie BE