Führerschein
Für das Ausstellen von Führerscheinen werden folgende Unterlagen benötigt:
Schulungsführerschein M3
- unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
- Bescheinigung der Fahrschule über eventuell erhaltene Fahrstunden
- 27 Euro
Provisorischer Führerschein M36 oder M18
- unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
- seit dem 01.02.2014 muss für den prov. Führerschein 36 ein Begleiter angegeben werden (maximal 2)
- Bedingungen für Begleiter :
- wohnhaft in Belgien sein
- seit 8 Jahren Führerscheininhaber der Kategorie B sein
- innerhalb der letzten drei Jahre kein Fahrverbot gehabt haben
- Bescheinigung der Fahrschule über erhaltene Fahrstunden sowie Befähigungsnachweis (nur bei M18)
- 27 Euro
Erstausstellung eines Führerscheines
- unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
- 30 Euro
Neuausstellung eines Führerscheines wegen Kategorieänderung oder med. Zeugnis
- Bescheinigung des Prüfungszentrums bzw. neues medizinisches Zeugnis
- 30 Euro
Ausstellung eines Duplikates bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheines
- Verlust- bzw. Diebstahlerklärung der Polizei
- 30 Euro
Ausstellung eines internationalen Führerscheines
- 1 Foto
- 26 Euro
- Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins nimmt ca. 1 Woche in Anspruch. Sollten Sie noch im Besitz eines abgelaufenen internationalen Führerscheins sein, wird dieser eingezogen.
Medizinische Zeugnis - Gruppe 2
Ab dem 01.04.2004 benötigt man für das Führen der Fahrzeuge der Kategorien C, C1, CE, C1E, D, D1 und D1E ein medizinisches Zeugnis. Ohne dieses Dokument dürfen nur noch die Klassen A und B (Motorrad und PKW) gefahren werden.
Zunächst muss eine augenärztliche Untersuchung durch einen Augenarzt nach Wahl erfolgen.
Zur Ausstellung des neuen Führerscheins wird dann benötigt:
- med. Zeugnis
- Gebühr von 30 Euro zu entrichten bei Beantragung
- alter Führerschein (muss bei Abholung zurück gegeben werden)
Das ärztliche Attest Gruppe 2, das bisher für die Beförderung von Personen gegen Entgelt für die Kategorie A, B und BE ausgestellt wurde und für die Mitnahme von Arbeitskollegen innerhalb der Berufsausübung benötigt wurde, ist seit dem 15.11.2008 nicht mehr verpflichtend.