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ÖVAS (Öffentliche Verwaltung der autonomen Sanierung)

Das Dekret vom 23.06. 2016 und der Erlass vom 01.12.2016 der wallonischen Regierung haben bedeutende Änderungen am Wassergesetzbuch vorgenommen, und hierzu die "Öffentliche Verwaltung der autonomen Sanierung" (ÖVAS) eingeführt.

Seit dem 01.01.2022 bezahlen wieder alle Bürger (sowohl in der kollektiven als auch in der individuellen Klärzone) den tatsächlichen Kostenpreis für die Abwasserreinigung (TKAR), welcher den Bürgern durch die Wasserrechnung in Rechnung gestellt wird.

Im Gegenzug können die Eigentümer von individuellen Kläranlagen von anderen finanziellen Vorteilen seitens der öffentlichen Wasserbewirtschaftungsgesellschaft "SPGE" profitieren:

Prämie für die Installation eines neuen zugelassenen individuellen Klärsystems im Altbau

Für die Installation eines neuen zugelassenen individuellen Klärsystems kann eine Prämie gewährt werden, insofern das auszurüstende Wohnhaus vor dem Genehmigungsdatum des Kommunalen Gesamtplans für Abwasserleitung oder des Sanierungsplans pro Zwischeneinzugsgebiet (PASH) der betreffenden Gemeinde erbaut worden ist.

Im Downloadbereich finden Sie zur Information eine Liste mit der Angabe aller Ortschaften der Gemeinde Sankt Vith und den Daten, ab wann die Gebäude als Neubau betrachtet werden.

Der Betrag dieser Prämie beläuft sich auf 70 % der Rechnungen, mit einem Mindestbetrag von  1.000,00 € für eine Kleinkläranlage mit einer Mindestkapazität von 5 Einwohnergleichwerten. Pro Einwohnergleichwert mehr,  erhält man zusätzlich 350,00 €.

Prämie für die Sanierung eines bestehenden individuellen Klärsystems

Die Sanierung eines individuellen Klärsystems, das seit mindestens 15 Jahren installiert ist, verleiht unter Umständen Anrecht auf eine Prämie. Die Höhe dieser Prämie ist auf 70 % des Gesamtrechnungs-betrags für die Arbeiten zur Angleichung des Systems an die Vorschriften begrenzt. Die Obergrenze der Prämienhöhe liegt bei 1.000,00 €.

Wartung des individuellen Klärsystems

Um die regelmäßige Instandhaltung des individuellen Klärsystems sicherzustellen, muss ein Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Dienstleister abgeschlossen werden.

Die Liste der zugelassenen Dienstleister finden Sie unter www.sigpaa.spge.be.

Bei Abschluss eines Wartungsvertrags einigen sich der Dienstleister und der Privathaushalt auf die Modalitäten (Fristen, Kosten) dieses Vertrags. Die öffentliche Wasserbewirtschaftungsgesellschaft SPGE beteiligt sich an den Kosten dieser Instandhaltungen, wenn der Privathaushalt der öffentlichen Verwaltung der autonomen Sanierung (ÖVAS) unterstellt ist:

 

Wartungshäufigkeit

Finanzielle Unterstützung

Kleines individuelles Klärsystem

(≤ 20 EW)

alle 18 Monate

max. 120,00 € (ohne MwSt.)

Mittleres individuelles Klärsystem

(zwischen 20 und 100 EW)

alle 9 Monate

max. 150,00 € (ohne MwSt.)

Großes individuelles Klärsystem

(≥ 100 EW)

alle 4 Monate

max. 200,00 € (ohne MwSt.)

Entleerung des individuellen Klärsystems

Nur ein in der Wallonischen Region zugelassener "Entleerer" darf ein individuelles Klärsystem entleeren und zu einer entsprechend ausgerüsteten Kläranlage transportieren. Die Liste der zugelassenen "Entleerer" finden Sie unter https://sigpaa.spge.be/.

Der Betreiber des individuellen Klärsystems erhält von der öffentlichen Wasserbewirtschaftungs-gesellschaft SPGE oder der Interkommunalen AIDE eine Mitteilung, dass er sein System entleeren lassen muss. Der "Entleerer" sendet die Rechnung über seinen Auftrag direkt an die SPGE. Der Privathaushalt erhält keinerlei Rechnung hierfür.

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