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PASH

Der Sanierungsplan pro Zwischeneinzugsgebiet "PASH" definiert, in welcher Klärzone sich die jeweiligen Immobilien befinden.

Für die Klärung des Abwassers wird das Gemeindegebiet in zwei Kategorien unterteilt:

  • Die kollektive Klärzone: Das unbehandelte Abwasser wird über die Kanalisation abgeführt und in einer öffentlichen Kläranlage geklärt;
  • Die individuelle Klärzone: Das Abwasser wird individuell durch jeden Haushalt geklärt;
  • Die Übergangszone: Diese Zonen wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt weder der kollektiven noch der individuellen Klärzone zugeordnet.

Wo kann ich erfahren, in welcher Klärzone meine Immobilie liegt?

Die Ortschaften Alfersteg, Amelscheid, Andler, Atzerath, Breitfeld, Crombach, Eiterbach, Galhausen, Heuem, Hinderhausen, Lommersweiler, Neidingen, Neubrück, Neundorf, Rödgen, Schlierbach, Schönberg, Setz, Steinebrück, Wallerode, Weppeler und Wiesenbach liegen in einer individuellen Klärzone.

Die Ortschaften Sankt Vith, Emmels, Hünningen, Rodt und Recht liegen größtenteils in einer kollektiven Klärzone. Kleinere Teilbereiche dieser Ortschaften befinden sich jedoch auch in einer individuellen Klärzone.

Falls Sie wissen möchten, in welcher Klärzone sich Ihre Immobilie befindet:

  • Kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung, Dienst "Öffentliche Arbeiten". Der verantwortliche Beamte hilft Ihnen, Ihre Immobilie auf dem PASH-Plan zu lokalisieren;
  • Konsultieren Sie die PASH-Pläne auf der Webseite der öffentlichen Wasserbewirtschaftungs-gesellschaft SPGE (www.spge.be).

Die kollektive Klärzone

Wenn in der kollektiven Klärzone bereits ein Abwasserkanal und eine betriebsbereite öffentliche Abwasserkläranlage existieren, besteht eine Anschlusspflicht. Die Abwässer können ungeklärt in die Abwasserkanalisation eingeleitet werden.

Wenn noch kein Abwasserkanal existiert oder die öffentliche Abwasserkläranlage, in die das Netz mündet, noch nicht betriebsbereit ist, müssen die neuen Wohneinheiten vorübergehend mit einer Minimalklärung (Klärgrube, "By-Pass" und Fettabscheider) ausgestattet werden.

Die individuelle Klärzone

In individuellen Klärzonen ist der Einbau zugelassener individueller Klärsysteme Pflicht:

  • Für Neubauten und Umbauten, die Gegenstand einer Baugenehmigung sind und die zu einer Erhöhung der "Schmutzlast" führen;
  • Für bestehende Gebäude in einer prioritären Zone (d.h. innerhalb einer Trinkwasser-Präventivzone, im Einzugsgebiet eines Gewässers oder in einem Risikogebiet für Überschwemmungen), wenn diese im Rahmen einer Studie und eines ministeriellen Erlasses als solche ausgewiesen worden sind.

Altbauten, welche außerhalb von prioritären Zonen liegen und nicht von einer Studie und eines diesbezüglichen ministeriellen Erlasses betroffen sind, sind nicht zum Einbau eines individuellen Klärsystems verpflichtet.

Bei Altbauten berechtigt der Einbau eines zugelassenen individuellen Klärsystems in der individuellen Klärzone zu einer Prämie seitens der öffentlichen Wasserbewirtschaftungsgesellschaft SPGE im Rahmen der ÖVAS (Öffentliche Verwaltung der autonomen Sanierung) und zu einer Prämie seitens der Gemeinde Sankt Vith.

Weitere Informationen bezüglich der Gemeindeprämie für die Installation eines neuen individuellen Klärsystems im Altbau oder für die Instandsetzung bestehender Klärsysteme können Sie hier herunterladen.

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