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Antrag auf Erhalt des Gemeindezuschusses für die Installation eines neuen individuellen Klärsystems (Altbau) oder für die Instandsetzung bestehender Klärsysteme

Die Gemeinde Sankt Vith gewährt allen Antragstellern einen Zuschuss für die Installation eines neuen individuellen Klärsystems (Altbau) und für die Instandsetzung bestehender Klärsysteme unter folgenden Bedingungen:

  • Das Klärsystem muss eine Immobilie betreffen, die auf dem Gebiet der Gemeinde Sankt Vith liegt und sich in der individuellen Klärzone befindet.
  • Die Bedingungen zum Erhalt der Prämie sind dieselben wie diejenigen zum Erhalt der Prämie der Wallonischen Region.
  • Berücksichtigt werden alle Anträge, die nach dem 01.01.2022 eine definitive Zuschusszusage seitens der Wallonischen Region erhalten haben.
  • Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach der definitiven Zuschusszusage von der Wallonischen Region eingereicht werden und muss eine Kopie dieser Zuschusszusage enthalten.

Der Zuschuss beläuft sich auf 15 % der von der Wallonischen Region genehmigten Prämien.

Das entsprechende Antragsformular sowie den Beschluss des Stadtrates vom 25.05.2022 finden Sie im Download-Bereich.

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