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Zuschüsse an Vereine und Vereinigungen (VoGs)

Die Sport- und Freizeitvereinigungen, Kultur- und Folklorevereinigungen sowie die Öffentlichen Bibliotheken erhalten von der Verwaltung jedes Jahr bis Ende März ein Schreiben für die Beantragung des Funktionszuschusses.

Die Verkehrsvereine und die anderen Vereine erhalten von der Verwaltung jedes Jahr bis Ende April ein Schreiben sowie das Antragsformular für die Beantragung des Funktionszuschusses.
 

ACHTUNG!!!
Wir bitten die Vereine immer nur die NEUEN Antragsformulare auszufüllen und einzureichen.

Sport und Freizeit

Das Schreiben für die Beantragung des Funktionszuschusses wird im Monat  März 2024 an alle Schriftführer der Sport- und Freizeitvereine verschickt.

Das Antragsformular für den Funktionszuschuss 2024 und alle anderen Dokumente finden Sie dann im rechten Bereich unter „Sport & Freizeit“.

Das Formular muss bis spätestens 31.05.2024 eingereicht werden.

Wichtige Erinnerung an alle Sportvereine
Wie jedes Jahr müssen ALLE Sportvereine für ihre angebenen Trainer, die zum ersten Mal angeführt werden, eine Kopie des Diploms oder des Ausweises/Scheckkarte/Brevet mitschicken, welches die Gültigkeit eines Trainerdiploms beweist. Fehlen diese Unterlagen, wird der Trainer nicht berechnet.

Trainerlisten
Im rechten Bereich unter „Sport & Freizeit“ finden Sie 2 Trainerlisten:

  • eine Auflistung der "nicht qualifizierten" Trainer;
  • eine Auflistung der Trainer A, B und C (Grundausbilder).

Anhand dieser Listen kann jeder Sportverein überprüfen, wie die angegebenen Trainer eingestuft sind und ob das jeweilige Diplom bei der Verwaltung vorliegt.

Kultur und Folklore

Das Schreiben für die Beantragung des Funktionszuschusses wird im Monat März 2024 an alle Schriftführer der Gesangvereine, Instrumentalensembles, Musikvereine, Theatergruppen, Tanzgruppen, Karnevalsvereine verschickt.

Das Antragsformular für den Funktionszuschuss 2024 und alle anderen Dokumente finden Sie dann im rechten Bereich unter „Kultur & Folklore“.

Das Formular muss bis spätestens 31.05.2024 eingereicht werden.

Öffentliche Bibliotheken

Das Schreiben für die Beantragung des Funktionszuschusses wird im Monat März 2024 an alle Verantwortlichen der öffentlichen Bibliotheken verschickt.

Das Antragsformular für den Funktionszuschuss 2024 und alle anderen Dokumente finden Sie dann im rechten Bereich unter „Öffentliche Bibliotheken“.

Das Formular muss bis spätestens 31.05.2024 eingereicht werden.

Verkehrsvereine

Das Schreiben und das Antragsformular für die Beantragung des Funktionszuschusses wird im Monat April 2024 an alle Schriftführer der Verkehrsvereine verschickt.

Das Antragsformular für den Funktionszuschuss 2024 und alle anderen Dokumente finden Sie dann im rechten Bereich unter „Verkehrsvereine“.

Das Formular muss bis spätestens 30.06.2024 eingereicht werden.

Andere Vereine

Das Schreiben und das Antragsformular für die Beantragung des Funktionszuschusses  wird im Monat April 2024 an alle Schriftführer der Jugendvereinigungen, Freundschaftsbünde, Landfrauengruppen, Behindertenorganisationen, Sozialen sowie sonstigen Organisationen und Dienste verschickt.

Das Antragsformular für den Funktionszuschuss 2024 und alle anderen Dokumente  finden Sie dann im rechten Bereich unter „Andere Vereine“.

Das Formular muss bis spätestens 30.06.2024 eingereicht werden.

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