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Umweltgenehmigung

Eine Umweltgenehmigung, auch früher unter „Betriebsgenehmigung“ bekannt, ist die Erlaubnis der Wallonischen Region für die Ausübung von gewissen Anlagen und Tätigkeiten/Betrieben, die eine potentielle Auswirkungen auf die Umwelt verursachen können.

Die Wallonische Region hat im Dekret vom 11. März 1999 die Tätigkeiten und Anlagen in drei verschiedenen Klassen eingeteilt. Für die Klasse 1 und 2 sind Umweltgenehmigungen verpflichtend, wohingegen für die Klasse 3 lediglich eine Umwelterklärung bei der betroffenen Gemeinde eingereicht werden muss.

Klasseneinteilung
Die Klassierung der Anlagen und Tätigkeiten hängt von den jeweiligen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit ab. Punkte wie Produktionsumfang, Leistungsstärke der Anlagen, Lagerung von Rohstoffen, Chemikalien, Gase werden betrachtet.

Der Erlass der Wallonische Region vom 04.07.2002 klassiert die Tätigkeiten und Anlagen entsprechend der Haupttätigkeit (Metzgerei, Kollektive Kläranlage, usw.) und Nebentätigkeiten (Abwasserableitung, Lagerung, usw.) in die verschiedenen Klassen ein. Bei Unklarheiten ist das Städtebauamt der Gemeinde oder ein Umweltberater der Wallonie zu kontaktieren.

Zusammenfassend kann folgendes gesagt werden:

Klasse 1
Tätigkeiten, mit einer größeren potentiellen Gefahr für die Umwelt. Diese erfordern eine Umweltverträglichkeitsstudie.

Klasse 2
Beispiel von häufig vorkommenden Anlagen:

  • Mittlere Betriebe
  • Individuelle Kläranlage (> 100 EH)
  • Wasserentnahmestellen

Klasse 3
Beispiel von häufig vorkommenden Anlagen:

  • Individuelle Kläreinheiten/-systeme
  • Heizöllager (> 3.000L)
  • Lager Butan- und Propangas (Bei einem oberirdisches Gastank ist eine Städtebaugenehmigung notwendig)
  • Haltung Tiere aber einer gewissen Größenordnung, abhängig von der Art und von dem Haltungsort.
  • Erdabtragungen von mehr als 1.000 m³

Antrag - Umweltgenehmigung
Formulare für eine Umweltgenehmigung und -erklärung erhalten Sie im Bauamt. Auf der Internetseite der Wallonische Region sind die jeweiligen Formulare für die jeweiligen Anlagen oder Tätigkeit vorhanden, die auszufüllen sind.

Diese werden in dreifacher Ausführung per Einschreiben bei dem Gemeindekollegium eingereicht. Sollte für das besagte Projekt eine weitere Gemeinde betroffen sein, ist ein zusätzliches Exemplar notwendig. In diesem Fall wird der Antrag lediglich bei EINER Gemeinde eingereicht.

Einreichung Umwelterklärung
Mit einem kostenlosen persönlichen Zugang kann eine Umwelterklärung über ein Online-Formular der Wallonischen Region eingereicht werden. Andernfalls können Sie ein ausgefülltes Formular direkt bei der Gemeindeverwaltung einreichen.

Globalgenehmigung
Falls das gewünschte Projekte zu der erforderlichen Umweltgenehmigung ebenfalls eine Städtebaugenehmigung benötigt, wird eine Globalgenehmigung, eine kombinierte Form der zwei Genehmigungen, eingereicht und in einem Verfahren behandelt. Diese werden in vierfacher Ausführung per Einschreiben bei dem Gemeindekollegium eingereicht.

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