Vornamensänderung
Der Standesbeamte kann Vornamensänderungen genehmigen.
Diese Prozedur ist belgischen Staatsbürgern vorbehalten (eventuelle Ausnahmen für anerkannte Flüchtlingen und Staatenlose).
Personen, die den Vornamen ändern möchten, werden beim Standesbeamten des Wohnsitzes vorstellig.
Die gewünschten Vornamen dürfen, weder Verwirrung stiften, noch Ihnen oder Dritten schaden.
Für die Änderung des Vornamens eines Minderjährigen müssen beide Elternteile vorstellig werden.
Folgende Dokumente sind notwendig:
- ein Auszug aus der Geburtsurkunde. Wenn Sie im Ausland geboren sind, ist eventuell eine Legalisierung des Dokuments notwendig;
- ein Auszug aus dem Strafregister;
- Zahlungsbeleg der Gebühr in Höhe von 200,00 € .
Namensänderung
Der König kann unter bestimmten Umständen die Änderung des Familiennamens genehmigen.
Informationen diesbezüglich finden Sie unter: https://justice.belgium.be/fr/themes_et_dossiers/personnes_et_familles/changement_de_nom/changer_de_nom