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Sie sind Bürger der Europäischen Union und möchten sich in Belgien niederlassen?

Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eintragen unter Vorlage der nachfolgenden Unterlagen:

  • Gültiger nationaler Personalausweis bzw. Reisepass
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Internationale Zivilstandsbescheinigung - eventuell mit den dazugehörigen Urkunden in der internationalen Version.
  • 2 Passbilder

Bitte informieren Sie sich , ob diese Urkunden und Dokumente der Legalisierungspflicht bzw. der Apostillepflicht unterliegen – Eine Übersetzung der Urkunde insofern es sich nicht um eine internationale handelt, muss ebenfalls vorgelegt werden. Bitte lassen Sie die Übersetzungen durch einen vereidigten, in Belgien ansässigen Übersetzer anfertigen, der über eine VTI-Nummer verfügt.
 
Außerdem müssen Sie den Nachweis der genügenden Einkünfte bzw. Verwandtschaft innerhalb von 3 Monaten ab Erstvorstellung bei der Gemeinde erbringen mittels Abgabe nachfolgender Dokumente:

Beweis der genügenden Einkünfte

Arbeiter
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnungen über mindestens 3 Monate
Selbständige
  • Vollständiger Auszug der Eintragung beim Unternehmensschalter sowie Unternehmensnummer
  • Beweis der Eintragung bei einer belgischen Sozialversicherungskasse
Arbeitssuchende
  • Bescheinigung über die Eintragung beim Arbeitsamt
  • Kopie von Bewerbungsschreiben und den erhaltenen Antworten
  • Beweis, dass eine reelle Chance auf Einstellung auf dem Arbeitsmarkt besteht (Diplome, Ausbildung, Einstellungsversprechen,…)
Arbeitnehmer im Ausland
  • Arbeitsvertrag
  • Aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnungen über mindestens 3 Monate
Selbständige im Ausland
  • durchschnittliches Monatseinkommen belegen
Renten-/Pensionsempfänger
  • Renten-/Pensionsbescheid
  • Nachweis des Geldeingangs auf ein Konto in Ihrem Namen
Empfänger von Behinderten-/Invaliditätszulagen / Arbeitsunfall/Berufskrankheit
  • Bescheide
  • Nachweis des Geldeingangs auf ein Konto in Ihrem Namen
  • offizielle Betragsfestlegung,…

Und immer: Krankenversicherungsnachweis für Belgien

Beweis der Verwandtschaft mit einem Unionsbürgers oder Belgier

  • Beweis der Ehe oder Verwandtschaft mittels offiziellen Urkunden in der internationalen Version (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde,…Je nach Herkunftsland ist die Legalisierungs- bzw. Apostillepflicht zu beachten, siehe Text oben)
  • Beweis der partnerschaftlichen Beziehung

Sobald Ihre Akte fristegerecht und vollständig in unserem Büro eingereicht ist, wird diese an das zuständige Ausländeramt in Brüssel übermittelt. Im Falle eines positiven Bescheides, sind Sie verpflichtet eine elektronische Aufenthaltskarte zu bestellen. Die Gebühren der Karte sind durch den Antragssteller am Tag der Bestellung zu entrichten.

Wichtiger Hinweis
Die Ausländerkarten sind keine Identitäts- oder Nationalitätsnachweise, sondern bestätigen nur den legalen und regulären Aufenthalt in Belgien sowie den legalen Zugang zu dessen Arbeitsmarkt!

Ihre Identität wird daher immer nur durch den nationalen Personalausweis oder Reisepass bewiesen.

Dieser muss bei jeder Erneuerung des Aufenthaltstitels vorgelegt werden und gültig sein.

Bei Reisen außerhalb Belgiens müssen Sie immer das gültige Identitätsdokument Ihres Herkunftslandes mitführen.

 
Wenn Sie Eigentümer eines im Ausland registrierten Fahrzeuges sind, muss dieses schnellstmöglich nach der offiziellen Wohnsitzeintragung und Zuteilung der Nationalregisternummer in Belgien angemeldet werden.

Sie sind nicht EU-Bürger und möchten sich niederlassen?

Die Mitarbeiter des Migrationsdienstes geben Ihnen Auskünfte.