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Reisepass

Sie möchten verreisen und wissen nicht, ob für das Zielland ein Reisepass benötigt wird?

Beim Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten können Sie nachlesen, welche Dokumente zur Einreise benötigt werden.

Sie benötigen einen Reisepass?

Sollte Ihr Zielland einen Reisepass zur Einreise voraussetzen, so kann dieser im Bevölkerungsamt beantragt werden.

  • Zur Beantragung MUSS die Person selbst vorstellig werden.
  • Sie benötigen ein Passfoto (nicht älter als 6 Monate) gemäß den aktuellen Richtlinien (weiter unten nachzulesen)
  • BEDENKEN SIE!: Nach Beantragung können bis zu 10 Tage und mehr bis zur Fertigstellung vergehen.

Kosten:

  • Reisepass Kind: 35,00 €
  • Reisepass Kind (dringende Prozedur): 210,00 €
  • Reisepass Erwachsener : 90,00 €
  • Reisepass Erwachsener (dringende Prozedur): 265,00 €

Neue Qualitätskriterien für Ihr Passbild

Bei Ihrer Antragstellung müssen Sie ein Passbild vorlegen. Der Gemeindeangestellte wird Ihr Bild scannen, wobei das Programm sofort überprüft, ob das Bild gemäß der Verordnung der Europäischen Union den ICAO-Normen entspricht.

Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie mit einem normkonformen Bild erneut vorstellig werden. Überprüfen Sie also im Voraus, ob Ihr Bild den neuen verbindlichen Kriterien entspricht.

Wenn Sie Ihr Passbild machen lassen, denken Sie an Folgendes:

  • Der Gesichtsausdruck muss neutral sein: halten Sie den Mund geschlossen, nicht lächeln.
  • Halten Sie Kopf und Schultern gerade, senkrecht zur Kamera.
  • Machen Sie Ihr Gesicht frei: Stirn, Kinn und Ohransatz müssen erkennbar sein.
  • Ihre Augen müssen gut erkennbar sein: keine Spiegelung auf den Brillengläsern, keine getönten Gläser, kein zu großes oder auf Augenhöhe sitzendes Brillengestell.

Die offiziellen Qulitätskriterien finden Sie  unter den weiterführenden Links.

Die neuen biometrischen Reisepässe enthalten vier verschiedene Arten von Daten:

  • Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit;
  • die Abdrücke von zwei Fingern, normalerweise Ihrer Zeigefinger (nach Vollendung des 12. Lebensjahres);
  • Ihr Passbild;
  • Ihre Unterschrift.

Jeder Antragsteller muss zwei Fingerabdrücke registrieren lassen. Die EU hat jedoch zwei Ausnahmen vorgesehen:

  • Kinder unter 12 Jahren;
  • Personen, bei denen die Abnahme von Fingerabdrücken physisch und definitiv unmöglich ist (wegen eines fehlenden Fingers, einer Behinderung oder Missbildung der Hand, usw.).

Sie benötigen für das Zielland KEINEN Reisepass?

Sollten Sie zur Einreise lediglich einen Personalausweis benötigen, so ist dringend auf die Gültigkeit zu achten. Beachten Sie ebenfalls, die vorausgesetzte Gültigkeitsfrist des Ausweises zur Einreise.

Sollten Sie mit Kindern verreisen, so vergessen Sie nicht eine KIDS-ID für die Kinder zu beantragen (mindestens 1 Monat vor Abreise).

Zur Beantragung der KIDS-ID muss das Kind bei der Bestellung anwesend sein!

Wenn Sie ins Ausland reisen, benötigen Sie je nach Reiseziel unter Umständen auch ein Visum oder sogar eine Impfbescheinigung. Für Reisen innerhalb der EU, einigen angrenzenden Länder sowie auch einige weit entfernte Länder, die touristische Anziehungspunkte sind, genügt oft der Personalausweis.

Genaue Auskünfte erhalten Sie in der jeweiligen Botschaft Ihres Reiseziels.

Anschriften und Telefonnummern hierzu können Sie durch die Gemeinde erfahren, oder aber Sie wenden sich an das Referat Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten, Karmelietenstraat 15 in 1000 Brüssel (tel. 02/501.81.11 - E-Mail : info@diplobel.org - www.diplomatie.be).

Bitte achten sie bei ihrer Urlaubsplanung darauf, alle benötigten Dokumente rechtzeitig zu beantragen.

Es wird in jedem Fall empfohlen, Kindern, die alleine oder nur mit einem Elternteil reisen, eine schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des nicht mitreisendem Elternteils mitzugeben. Dieses Dokument muss von der Gemeinde beglaubigt werden.

Sollten Sie noch Fragen oder Zweifel zu den Regelungen des Ziellandes haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.