Führerschein
Seit dem 23.03.2013 werden Führerscheine und seit dem 01.10.2013 provisorische Führerscheine (M3 – PFS 36 Monate - PFS 18 Monate) im Kartenformat ausgestellt.
Für das Ausstellen von Führerscheinen werden folgende Unterlagen benötigt:
Schulungsführerschein M3
- unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
- Bescheinigung der Fahrschule über eventuell erhaltene Fahrstunden
- 27 Euro
Provisorischer Führerschein 36 oder 18
- unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
- seit dem 01.02.2014 muss für den prov. Führerschein 36 ein Begleiter angegeben werden (maximal 2)
- Bedingungen für Begleiter :
- wohnhaft in Belgien sein
- seit 8 Jahren Führerscheininhaber der Kategorie B sein
- innerhalb der letzten drei Jahre kein Fahrverbot gehabt haben
- Bescheinigung der Fahrschule über eventuell erhaltene Fahrstunden (nur bei provisorischem Führerschein 18)
- 27 Euro
Erstausstellung eines Führerscheines
- unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
- 30 Euro
Neuausstellung eines Führerscheines wegen Kategorieänderung oder med. Zeugnis
- Bescheinigung des Prüfungszentrums bzw. neues medizinisches Zeugnis
- 30 Euro
Ausstellung eines Duplikates bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheines
- Verlust- bzw. Diebstahlerklärung der Polizei
- 30 Euro
Ausstellung eines internationalen Führerscheines
- 1 Foto
- 26 Euro
- Foto und Unterschrift werden vom Personalausweis übernommen.
- Die Ausstellung eines Führerscheines nimmt ca. 5 Tage in Anspruch. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheines muss der alte Führerschein bzw. Schulungsführerschein oder provisorische Führerschein zurückgegeben werden.
Medizinische Zeugnis - Gruppe 2
Ab dem 01.04.2004 benötigt man für das Führen der Fahrzeuge der Kategorien C, C1, CE, C1E, D, D1 und D1E ein medizinisches Zeugnis. Ohne dieses Dokument dürfen nur noch die Klassen A und B (Motorrad und PKW) gefahren werden.
Zunächst muss eine augenärztliche Untersuchung durch einen Augenarzt nach Wahl erfolgen.
Zur Ausstellung des neuen Führerscheins wird dann benötigt:
- med. Zeugnis
- Gebühr von 30 Euro zu entrichten bei Beantragung
- alter Führerschein (muss bei Abholung zurück gegeben werden)
Das ärztliche Attest Gruppe 2, das bisher für die Beförderung von Personen gegen Entgelt für die Kategorie A, B und BE ausgestellt wurde und für die Mitnahme von Arbeitskollegen innerhalb der Berufsausübung benötigt wurde, ist seit dem 15.11.2008 nicht mehr verpflichtend.