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Führerschein

Seit dem 23.03.2013 werden Führerscheine und seit dem 01.10.2013 provisorische Führerscheine (M3 – PFS 36 Monate -  PFS 18 Monate) im Kartenformat ausgestellt.

Für das Ausstellen von Führerscheinen werden folgende Unterlagen benötigt:

Schulungsführerschein M3
  • unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
  • Bescheinigung der Fahrschule über eventuell erhaltene Fahrstunden
  • 27 Euro
Provisorischer Führerschein 36 oder 18
  • unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
  • seit dem 01.02.2014 muss für den prov. Führerschein 36 ein Begleiter angegeben werden (maximal 2)
  • Bedingungen für Begleiter :
    • wohnhaft in Belgien sein
    • seit 8 Jahren Führerscheininhaber der  Kategorie B sein
    • innerhalb der letzten drei Jahre kein Fahrverbot gehabt haben
  • Bescheinigung der Fahrschule über eventuell erhaltene Fahrstunden (nur bei provisorischem Führerschein 18)
  • 27 Euro
Erstausstellung eines Führerscheines
  • unterschriebene Bescheinigung des Prüfungszentrums
  • 30 Euro
Neuausstellung eines Führerscheines wegen Kategorieänderung oder med. Zeugnis
  • Bescheinigung des Prüfungszentrums bzw. neues medizinisches Zeugnis
  • 30 Euro
Ausstellung eines Duplikates bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheines
  • Verlust- bzw. Diebstahlerklärung der Polizei
  • 30  Euro
Ausstellung eines internationalen Führerscheines
  • 1 Foto
  • 26 Euro
  • Foto und Unterschrift werden vom Personalausweis übernommen.
  • Die Ausstellung eines Führerscheines nimmt ca. 5 Tage in Anspruch. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheines muss der alte Führerschein bzw. Schulungsführerschein oder provisorische Führerschein zurückgegeben werden.

Medizinische Zeugnis - Gruppe 2

Ab dem 01.04.2004 benötigt man für das Führen der Fahrzeuge der Kategorien C, C1, CE, C1E, D, D1 und D1E ein medizinisches Zeugnis. Ohne dieses Dokument dürfen nur noch die Klassen A und B (Motorrad und PKW) gefahren werden.

Zunächst muss eine augenärztliche Untersuchung durch einen Augenarzt nach Wahl erfolgen.

Zur Ausstellung des neuen Führerscheins wird dann benötigt: 

  • med. Zeugnis
  • Gebühr von 30 Euro zu entrichten bei Beantragung
  • alter Führerschein  (muss bei Abholung zurück gegeben werden)

Das ärztliche Attest Gruppe 2, das bisher für die Beförderung von Personen gegen Entgelt für die Kategorie A, B und BE ausgestellt wurde und für die Mitnahme von Arbeitskollegen innerhalb der Berufsausübung benötigt wurde, ist seit dem 15.11.2008 nicht mehr verpflichtend.

Fragen & Antworten

Seit September 2023 können die verschiedenen Modelle des vorläufigen Führerscheins der Klasse B online beantragt werden. Sie müssen daher nur noch Ihren bestellten Schulungsführerschein bei Ihrer Gemeinde abholen kommen. Sie können die Anfrage über Ihr Smartphone, Ihren PC, Ihren Laptop oder Ihr Tablet stellen.

Beantragen Sie Ihren Schulungsführerschein per eID oder itsme, indem Sie auf den folgenden Link klicken: https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be

Bitte beachten Sie: Derzeit können online nur vorläufige Führerscheine mit einer Laufzeit von 18 Monaten, 36 Monaten und 12 Monaten beantragt werden. Begleitpersonen können sich auch online für ihren Kandidaten registrieren.

Online-Bewerbungen für weitere Führerscheine folgen. Verfolgen Sie unsere Neuigkeiten, um sich über Möglichkeiten und Termine zu informieren.

Was benötigen Sie, um Ihren vorläufigen Führerscheinantrag (M18- 18 Monate) online einzureichen?

  • Die Prüfungsbescheinigung der theoretischen Prüfung der Kategorie B (ausgestellt von der Führerscheinprüfungsstelle)
  • Die Eignungsbescheinigung, ausgestellt von einer Fahrschule bzw. dem Prüfzentrum (20 Stunden)

Melden Sie sich auf der Website an https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be ​​​​​​​und folgen Sie den Anweisungen, um online Ihren vorläufigen M18-Führerschein zu beantragen.

Was benötigen Sie, um Ihren vorläufigen Führerscheinantrag (M36 – 36 Monate) online einzureichen?

  • Um einen vorläufigen M36-Führerschein zu beantragen, müssen sich die Begleitpersonen zunächst auf der Website registrieren: https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be 
    • Dies geschieht über ihre eID oder itsme. Bei der Registrierung muss die Begleitperson angeben, für welchen Fahrschüler Sie als Begleitperson fungieren möchten, und benötigen daher dessen Vor- und Nachnamen sowie die Nationalregisternummer (auf Ihrem Personalausweis angegeben).
  • Die Prüfungsbescheinigung der theoretischen Prüfung der Kategorie B (ausgestellt von der Führerscheinprüfungsstelle) mit Vermerk des Ergebnisses des Lesetests

Sobald die Registrierung der Begleitperson abgeschlossen ist, können Sie sich auf der Website registrieren: https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be

Was benötigen Sie, um Ihren vorläufigen Führerscheinantrag (M12 - 12 Monate) online einzureichen?

  • Um einen vorläufigen M12-Führerschein zu beantragen, müssen sich die Begleitpersonen zunächst auf der Website registrieren: https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be
    • Dies geschieht über ihre eID oder itsme. Bei der Registrierung muss die Begleitperson angeben, für welchen Fahrschüler Sie als Begleitperson fungieren möchten, und benötigen daher dessen Vor- und Nachnamen sowie die Nationalregisternummer (auf Ihrem Personalausweis angegeben).
  • Ihre theoretische Prüfung ist noch gültig (3 Jahre)
  • Das von einer anerkannten Fahrschule ausgestellte Zertifikat über 6 Stunden Fahrunterricht. Das Datum der ersten Unterrichtsstunde muss nach Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen vorläufigen Führerscheins M36 oder M18 liegen.

Machen Sie am besten ein Foto oder scannen Sie diese Fahrschulbescheinigung, bevor Sie mit dem Antrag beginnen.

Sobald die Registrierung der Begleitpersonen abgeschlossen ist, können Sie sich auf der Website registrieren https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be. Folgen Sie dann den Anweisungen, um online Ihren vorläufigen Führerschein M12 zu beantragen.

Kosten für den vorläufigen Führerschein

Der vorläufige Führerschein kostet 27 Euro.

In den Pilotgemeinden bekommen Sie bereits ab Juli 2010 den neuen EU-Führerschein, in den anderen Gemeinden werden diese schrittweise 2011 und 2012 eingeführt.

Seit Juli 2010 hat der EU-Führerschein in Belgien und somit der EU und weltweit Gültigkeit erlangt.

Nein. Ihr alter Führerschein bleibt solange gültig, wie es auf diesem gekennzeichnet ist. Wenn der Führerschein gar keine Gültigkeitsfrist enthält, so dürfen Sie ihn bis zum 19.01.2033 weiterhin benutzen. Bei Verlust, freiwilligem Umtausch oder beruflichen Erwägungen wird ab 2013 nur noch der neue EU-Führerschein ausgestellt.

Nein. Die Führerscheinrichtlinie sieht jedoch vor, dass die Mitgliedstaaten die Erneuerung von Führerscheinen bei Personen, die älter als 50 Jahre sind, von ärztlichen Kontrollen abhängig machen können. Es ist also den Mitgliedstaaten überlassen. Ändert sich auch etwas für die Fahrprüfungen und Fahrprüfer? Ja. Eine einheitliche europäische Ausbildung wird nunmehr ermöglicht, denn die Anhänge der Führerscheinrichtlinie legen erstmalig Regelungen zu Mindestanforderungen an die Fahrprüfer, an Personen, die praktische Fahrprüfungen abnehmen und an Fahrerschulung und Fahrprüfung fest.

Bis 2033 bleiben alle landesspezifischen Klassen und Vorteile Ihres Führerscheins erhalten, ab 2013 finden die Vorteile des neuen EU- Führerscheins Anwendung.

Es besteht die Tendenz mancher Fahrer, ihre Bestrafung in einem Land zu umgehen, indem sie den Führerschein in einem anderen Mitgliedsstaat erwerben. Dies nennt sich Führerscheintourismus und soll durch die neue Richtlinie unterbunden werden. Jede Person kann, nach den Regelungen zum neuen EU-Führerschein, nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein. Wenn der Bewerber bereits einen Führerschein hat, auch und besonders wenn dieser zeitweise entzogen wurde, darf ihm kein zweiter ausgestellt werden. Um dies zu überprüfen, legen die Mitgliedstaaten Datenbanken an, die dann auf EU-Ebene miteinander verknüpft werden.

Momentan gibt es europaweit 110 verschiedene Führerscheine in den 27 Mitgliedstaaten. Ein einziges Modell wird zum einen die Kontrollen vereinfachen und zum anderen die Fälschung erschweren und schließlich dem Führerscheintourismus entgegenwirken. Der neue EU-Führerschein ist besonders auf internationaler Ebene für alle verständlich.

Bis 2013 gelten die jetzigen Vorschriften, ab 2013 können Inhaberinnen und Inhaber eines Führerscheins der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Pkw-Fahrer brauchen dann nicht mehr den komplizierten B+E Führerschein abzulegen, um Caravans oder Motorhomes zu fahren. Übersteigt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg, so schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass das Führen dieser Fahrzeugkombination nur zulässig ist, wenn zuvor eine Schulung abgeschlossen wurde oder eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen erfolgreich abgelegt wurde. Die Mitgliedstaaten können auch vorschreiben, dass sowohl die Schulung als auch die Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen zu absolvieren ist. Wenn ich meinen alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein eintausche, genieße ich dann jetzt schon alle Vorteile des neuen Führerscheins? Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine enthalten die nationalen Fahrzeugklassen. Die europäisch einheitlichen Fahrzeugklassen sind erst ab 2013 gültig. Das bedeutet, dass Ihr Führerschein momentan nur die nationalen Fahrzeugklassen umfasst. Diese nationalen Klassen werden nicht in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt. Eine komplette Anerkennung aller neuen Fahrzeugklassen tritt ab 2013 ein.

Die Fahrer von Kleinkrafträdern (Mopeds) werden von der Einführung der neuen europäischen Fahrzeugklasse AM profitieren. So wird ab 2013 grenzüberschreitender Verkehr beispielsweise für Mopedfahrer ab 18 Jahren problemlos möglich.