Alle Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, können sich in jedem Alter an die Mitarbeiter der Dienststelle wenden.
Mit Beeinträchtigung sind körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen sowie auch Beeinträchtigungen der Sinnesorgane gemeint.
Des Weiteren können auch alle Senioren von den für Ihre Altersgruppe vorgesehenen Leistungen der Dienststelle Gebrauch machen.
Menschen mit Unterstützungsbedarf erhalten bei der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben eine umfassende Begleitung. Kinder, Jugendliche, Erwachsene und auch Senioren können die umfangreichen Dienstleistungen der Dienststelle und deren Dienstleister wie z.B. Tagesstätten und Wohnheime in Anspruch nehmen.