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Städtebauamt | 23.04.2025 - 07:28

Öffentliche Untersuchung - MITTLERE OUR

ÖFFENTLICHE UNTERSUCHUNG ÜBER DEN SONDERBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN DES STAATLICHEN NATURSCHUTZGEBIETES 

in MITTLERE OUR 

EINGEREICHT DURCH DIE ABTEILUNG NATUR UND FORSTEN DER WALLONISCHEN REGION

In Ausführung des Artikels 14 des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über den Naturschutz, abgeändert durch das Dekret vom 31. März 2007 und das Umweltgesetzbuches, Buch I, Titel III und insbesondere der Artikel D.29-1 und D.29-2, muss dieser Sonderbewirtschaftungsplan Gegenstand einer öffentlichen Untersuchung sein . Die öffentliche Untersuchung wird gemäß Artikel D.29-7 bis D.29-20 des Umweltgesetzbuches organisiert.

Die Gemeindeverwaltung bringt der Bevölkerung zur Kenntnis, dass der oben erwähnte Sonderbewirtschaftungsplan dessen Autor die Wallonische Regierung ist, Gegenstand einer öffentlichen Untersuchung ist. Diese öffentliche Untersuchung verfolgt das Ziel, die Meinung der Bevölkerung im Hinblick auf die Verabschiedung dieses Sonderbewirtschaftungsplanes und die Errichtung des oben angeführten Naturschutzgebietes einzuholen.

Gemäß Artikel D.29-13,2° dauert die Untersuchung 30 Tage

Datum des Anschlags der Bekanntmachung: 23.04.2025

Eröffnungsdatum der Untersuchung: 28.04.2025

Abschlussdatum der Untersuchung: 28.05.2025

Ort, Datum und Uhrzeit der Abschlusssitzung der öffentlichen Untersuchung:

Rathaus St. Vith  Rathausplatz, 1, 4780 St. Vith, am 28.05.2025 um 10.00 Uhr

Beschwerden und Bemerkungen können an folgende Anschrift gerichtet werden, bis zum 28.05.2025:

Gemeindekollegium Rathausplatz, 1, 4780 St. Vith

Die Akte kann kostenlos ab dem Eröffnungsdatum und bis zum Abschlussdatum der Untersuchung werktags während den üblichen Öffnungszeiten sowie dienstags von 17.00 bis 20.00 Uhr eingesehen werden. Sollten Sie die Akte dienstags von 17.00 bis 20.00 Uhr einsehen wollen, muss mind estens 24 Stunden vorher ein Termin mit Herrn Konrad MICHELS, Dienst Umwelt, Tel. 080/280.108 vereinbart werden.

Jeder Interessent kann Erklärungen über das Projekt bei der Gemeindeverwaltung, Städtebauamt, Büro 08, Rathausplatz, 1, 4780 Sankt Vith sowie bei der Abteilung Natur und Forsten des Forstamtes St. Vith, Klosterstrasse 32b, 4780 St. Vith - Tel. 080/280.850  und der Zentralverwaltung der Abteilung Natur und Forsten (Avenue Prince de Liège, 7 in 5100 Jambes - Tel.: 081/335.820) erhalten.

Jede Person kann innerhalb der oben erwähnten Frist bis zum Abschluss der Untersuchung seine schriftlichen oder mündlichen Bemerkungen bei der Gemeindeverwaltung  vorbringen.

Die mündlichen Beschwerden und Bemerkungen können auf vorherige Anmeldung von der zu diesem Zweck beauftragten Gemeindebediensteten entgegengenommen werden (Herrn Konrad MICHELS, Dienst Umwelt).

Die Behörde, die dafür zuständig ist über den Plan, der Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Untersuchung ist, zu befinden, ist die Wallonische Regierung.

St. Vith, den 22.04.2025