Städtebauamt | 18.04.2025 - 07:39
Öffentliche Untersuchung - ADOLF MERSCH & CO A.G.
Aktennummer: U2/2024/06
Betriebe die gemäß dem Dekret vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung eingestufte Anlagen und Tätigkeiten enthalten
Antrag der ADOLF MERSCH & CO A.G., Metz, 21, 4780 St. Vith im Hinblick auf den Erhalt einer Umweltgenehmigung Klasse 2 (Kategorie: C) für die Erneuerung der Umweltgenehmigung für die Herstellung von PVC- und Aluminium-Fensterelementen gelegen in Metz, 21, katastriert Gemarkung 1, Flur E, Nr. 160 T5, Nr. 160 S5, Nr. 160 B6, Nr. 160 Z5, Nr. 160 R4 und Nr. 160 I5.
Die Akte kann bei der Gemeindeverwaltung ab dem 23.04.2025 eingesehen werden.
- Datum des Anschlags des Antrags: 18.04.2025
- Eröffnungsdatum der Untersuchung: 23.04.2025
- Ort, Datum und Uhrzeit des Abschlusses der Untersuchung: Rathaus – 08.05.2025 - 10.00-11.00 Uhr
Die schriftlichen Bemerkungen können an die Gemeindeverwaltung - Büro 08, Rathausplatz, 1, 4780 Sankt Vith gerichtet werden.
Beauftragte Gemeindebedienstete ist Herr Konrad MICHELS, Städtebauamt.
Die Akte kann ab dem Eröffnungsdatum und bis zum Abschlussdatum der Untersuchung jeden Werktag während der Dienstzeiten und zusätzlich am Dienstag, den 29.04.2025, von 17.00 bis 20.00 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung bis zum 28.04.2025 bei Herrn Konrad MICHELS: 080/28.01.08) eingesehen werden.
Jeder Betroffene kann innerhalb der oben erwähnten Frist bis zum Abschluss der Untersuchung seine schriftlichen oder mündlichen Bemerkungen bei der Gemeindeverwaltung, Städtebauamt, Büro 08, Rathausplatz, 1, 4780 St. Vith vorbringen.
Die mündlichen Beschwerden und Bemerkungen werden auf Anmeldung von den zu diesem Zweck beauftragten Gemeindebediensteten entgegengenommen.
Jeder Betroffene kann technische Erklärungen über das Projekt beim Antragsteller, oder mangels dessen beim Gemeindekollegium oder bei dem zu diesem Zweck beauftragten Gemeindebediensteten und bei der technischen Beamtin, Esplanade Simone Veil, 10e étage, 4000 Liège (Tel.: 04/224.57 20) erhalten.
Die Behörde, die dafür zuständig ist, über den Antrag, der Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Untersuchung ist, einen Beschluss zu fassen, ist das Gemeindekollegium von Sankt Vith.
Sankt Vith, den 15.04.2025