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Polizei-Info | 04.11.2019 - 16:25

Sicherheit durch Sichtbarkeit

Der Herbst ist da. In dieser Jahreszeit gilt für den Verkehrsteilnehmer, sich und ggf. sein Fahrzeug an das veränderte Wetter anzupassen und auf den Winter vorzubereiten.

Faktoren wie Regen, frühere Dämmerung, längere Dunkelheit, Graupel, Laub auf den Straßen, Nässe, Glätte aber auch eine tief am Horizont stehende Sonne, beeinflussen uns im Straßenverkehr.

Die sicheren 4

1) Sichtbarkeit

Sehen und gesehen werden!

2) Sicherheitsabstand

Dieser ist ebenfalls der Witterung (Nässe, Glätte) und dem damit folgenden längeren Bremsweg anzupassen.

3) Ausrüstung

Eine nasse Straße verringert die Haftbarkeit der Reifen.  Sind diese dann noch zusätzlich abgenutzt, verdrängen sie 5 mal weniger Wasser als ein Reifen mit neuem Profil. Die Gefahr von Aquaplaning steigt somit erheblich.

4) Geschwindigkeit

Bei starkem Regen ist der beste Rat seine Geschwindigkeit zu verringern. Nutzen sie ihre Motorbremse und vermeiden sie kurze plötzliche Bremsmanöver sowie plötzliche/hektische Bewegungen am Steuer ihres Fahrzeuges.

 

Tipps für Sie je nach ihrer Art der Mobilität

Autofahrer: Schalten Sie die Scheinwerfer ihres Fahrzeuges frühzeitig ein, überprüfen sie regelmäßig die Beleuchtung (Sauberkeit/Funktion) und sorgen Sie bei Bedarf für schnellen Ersatz. Scheibenwischer und Waschanlage müssen in gutem Zustand sein. Fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit und legen Sie eine vorausschauende Fahrweise an den Tag.

Landwirtschaftliche Traktoren :

Die Benutzung, neben der normalen Fahrzeugbeleuchtung, von einer oder zwei gelb/ orangefarbenen Rundumleuchten ist u.a. Pflicht bei Dunkelheit oder Sichtweiten unter 200 M.

Die Lichter sollten regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls ersetzt werden, die Rundumleuchten müssen von allen Seiten sichtbar sein.

Radfahrer :

Bei schlechten Sichtverhältnissen müssen alle Fahrräder vorne mit einem weißen und hinten mit einem roten Rückstrahler (Katzenaugen) ausgestattet sein, die Pedalen müssen mit gelben oder orangefarbenen Reflektoren versehen sein. Bei den Reifen muss es sich um Leuchtreifen handeln oder es müssen mindestens 2 Reflektoren pro Rad an den Speichen angebracht sein.

Ein weißes, bzw. gelbes Licht vorne und ein rotes Licht hinten, muss vorhanden aber nicht unbedingt am Fahrrad befestigt sein. Es darf auch am Körper oder auf der Kleidung des Radfahrers befestigt sein und es darf blinkend sein. Die Kleidung des Radfahrers sollte hell und reflektierend sein, das Tragen des Helmes sollte selbstverständlich sein.

Fußgänger :

Besser helle statt dunkle oder graue Kleidung tragen. Fußgänger, die leuchtende Bekleidung tragen, sind in der Dämmerung leichter zu erkennen. Im Handel gibt es Jacken und Anoraks mit bereits eingearbeitetem, reflektierendem Material.

Bereits vorhandene Kleidung kann nachgerüstet werden. Reflektierende Figuren oder Streifen zum Aufbügeln oder Aufnähen gibt es in jedem Kaufhaus.

Es können auch reflektierende Anhänger an Kleidung oder Schulranzen befestigt werden.

 

Gute Fahrt!

eine Präventionsmitteilung der Polizeizonen Eifel und Weser-Göhl