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Sperrmüll
Es findet einmal jährlich eine Haussammlung statt. Des Weiteren kann Sperrmüll über den Recypark entsorgt werden.
Mit Sperrmüll bezeichnet man ausschließlich nicht rückgewinnbare Abfälle, die zu groß sind, um in dem Müllcontainer verstaut zu werden.
Bei folgenden Dingen handelt es sich beispielsweise um Sperrmüll:
- Matratzen, Gartenstühle
- Sessel
- Dämmplatten
Glaswolle
- Gyproc
- Tapette
Folgende Güter sind KEIN Sperrmüll:
- Gartenabfälle
- Bauschutt
- Styropor
- Kleider/Schuhe
- Elektrogeräte
- Reifen
- Spiegel/Glasscheiben/Rahmen
Aber denkt daran! Wieso gut erhaltenen „Sperrmüll“ entsorgen, wenn es auch anders geht?
- Verschenken: an lokale Vereinigungen, wie ÖSHZ, Rotes Kreuz, …
- Reparieren
- Verkaufen: Trödelmarkt, Trödelgruppe in den sozialen Netzwerken, Internetportale
Achtung!
Wir erinnern die Bürger daran, das Wilddeponien durch die geltende Gesetzgebung strikt verboten sind und das Verbot ebenfalls in der Verwaltungspolizeilichen Verordnung eingeführt wurde. Laut Gesetzgebung unterliegt der Gemeinde das Recht, bei Feststellung einer Entsorgung von Abfall in der Natur Sanktionen auszusprechen.