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Leumundszeugnis

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  • gemäß Art. 595 – bestimmt für andere Zwecke als diejenigen, für die ein Auszug gemäß Art. 596 Absatz 1 oder gemäß Absatz 2 des Strafgesetzbuches nötig ist
  • gemäß Art. 596 Absatz 1 - bestimmt zur Ausübung einer reglementierten Tätigkeit
  • gemäß Art. 595 Absatz 2 – bestimmt zur Ausübung einer Tätigkeit die in den Bereich der Erziehung, der psychomedizinisch-sozialen Betreuung, der Jugendhilfe, des Kinderschutzes, der Animation oder Betreuung von Minderjährigen fällt
 

Nützliche Hinweise

Steuerbetrag = 6,50 EUR (*)

Geben Sie den genauen Verwendungszweck des angefragten Dokumentes an (z.B. Leumundszeugnis für Bewerbung oder Geburtsurkunde für Heirat).

Nach erfolgter Bestellung erhalten Sie vom zuständigen Dienst eine Bestätigung per E-Mail.

Bei der Standardoption "Postversand", senden wir Ihnen das Dokument nach Eingang der Zahlung zu. Anderenfalls können Sie das bestellte Dokument hier vor Ort abholen und bezahlen.

(*) Falls das Dokument für soziale Zwecke bestimmt ist, kann der Steuerbetrag entfallen.