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Rattenplage im städtischen Kanalisationsnetz

In den vergangenen Monaten musste der Bauhof der Gemeinde Sankt Vith wiederholt infolge eines vermehren Aufkommens von Nagern und Ratten auf Ebene der Kanalisationen des Stadtgebiets intervenieren.

Im Rahmen der besagten Eingriffe wurden in den besagten Kanalabschnitten feste (organische) Abfälle (Essensreste, Küchenabfälle, usw.) vorgefunden, was sich nur dadurch erklären lässt, dass bestimmte Haushalte organische Abfälle über die Toilettenspülung beziehungsweise über das Spülbecken (mittels Zerkleinerer für Küchenabfälle) in die Kanalisation einleiten.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf einige Punkte im Bereich der Abwasserklärung und Abwasserleitung hinweisen:

  • Laut Artikel D. 161 des Wassergesetzbuches ist das Entsorgen von festem Haushaltsabfall, organisch oder nicht, in der öffentlichen Kanalisation strikt verboten.
  • Essensreste, Fette und Öle verkleben die Kanalisation und können, vor allem im Sommer, zu starken Geruchsbelästigungen oder Verstopfungsproblemen führen.
  • Küchenabfälle sind ein Festmahl für die Nagetiere. Die einzige Lösung, die Rattenproblematik langfristig in den Griff zu bekommen, ist es, die Nahrungsquelle zu stoppen.
  • Das Entsorgen über die Toilette kann zur Folge haben, dass hungrige Ratten die Nahrung bis zur Quelle verfolgen und die Abflussleitung bis zur Toilette erklimmen.
  • Durch die notwendigen Reinigungsarbeiten der Kanalisation fallen zusätzliche Kosten an, die zu Lasten des Steuerzahlers gehen.

In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf verwiesen, dass laut der geltenden Gesetzgebung die Entsorgung von festen (organischen und nicht organischen) Abfällen in die Kanalisation verboten ist.

Wir bitten demnach alle Haushalte dringlichst darum, die Entsorgung von solchen Abfällen in die städtische Kanalisation zu unterlassen, damit eine ordnungsgemäße Ableitung der Abwässer gewährleistet werden und das Aufkommen von Ratten und anderen Nagetieren in den Kanalisationen eingedämmt werden kann.

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