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Flussverträge MOSEL und AMEL/RUR 

Auf dem Gebiet Sankt Vith sind zwei Flusseinzugsgebiete vorzufinden, das der Amel und das der Mosel.

Die Gemeinde Sankt Vith hat sich beiden Flussverträgen angeschlossen.

Aber was ist eigentlich ein Flussvertrag?

In der Wallonie gibt es 14 Flussverträge, mit dem Ziel eine Flusspartnerschaft je Flusseinzugsgebiet zu gründen. Diese jeweiligen Partnerschaften sollen alle Akteure an einen Tisch bringen, die die Wasserqualität und den Lebensraum direkt oder indirekt beeinflussen. Sowohl öffentliche als auch private Akteure, wie zum Beispiel Politiker, Forstverwaltungen,  Unternehmen, Tourismusorganisation, Schulen, Anrainer, usw. Jeder der an, in und um einem Einzugsgebiet wohnt, arbeitet oder Interesse hat, kann sich am Flussvertrag beteiligen.
Bei einem Flussvertrag handelt es sich um eine kleine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG). Das Ziel der Zusammenarbeit ist die Erfassung und das Lösen von Problemen, der Unterhalt und die Wiederherstellung von Wasserressourcen. Die Funktionen und Missionen der Flussverträge sind durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 13.11.2008 definiert.

Die Flussverträge erarbeiten 3-Jahres Maßnahmepläne mit verschiedenen Aktionen, wie zum Beispiel:

  • Erstellung von Fischtreppen
  • Beseitigung von Fischwanderhindernissen
  • Reinigung von stark verschmutzen Bachläufen
  • Entfernung von nicht genehmigten Verrohrungen
  • Entfernung von invasiven Pflanzen
  • Sensibilisierungskampahnien
  • usw.

Flussvertrag Mosel

Der Flussvertrag Mosel ist auf der belgischen Seite für das Ourbecken zuständig. Der ehemalige Flussvertrag Our wurde zum Flussvertrag Mosel, mit dem Unterschied, dass nun das komplette Wassereinzugsgebiet der Mosel auf dem belgischen Gebiet mit einbezogen wurde.
Es gibt drei Teileinzugsgebiete des Wassereinzugsgebietes der Mosel auf der belgischen Seite: Our, Obersauer und Attert. Vier Eifelgemeinde befinden sich in dem Ourbecken: Sankt Vith, Büllingen, Burg Reuland und Amel.

Flussvertrag Amel/Rur

Seit 2015 hat der Flussvertrag Amel seinen Zuständigkeitsbereich auf das Becken der Rur erweitert und vereint mehr als 130 Partnerorganisationen.

Vier Eifelgemeinde befinden sich in dem Amel-Einzugsgebiet: Sankt Vith, Büllingen, Bütgenbach und Amel.


 

 

 

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