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Schaffung von neuen Wohnraum in Altbauten

Die Gemeinde Sankt Vith gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Prämie zur Schaffung von Wohnraum in Altbauten, an alle natürlichen und juristischen Personen, die bestehnde, auf dem Gebiet der Gemeinde Sankt Vith gelegene Gebäude als Wohnraum nutzbar machen, sei es

  • durch Verbesserungsarbeiten in seit wenigstens zwei Jahren am Tage der Antragstellung leerstehenden Wohngebäuden,

  • durch Umbauarbeiten anderer Gebäude oder Gebäudeteile um diese in eine oder mehrere eingenständige Wohneinheiten zu verändern. Neue Anbauten an bestehenden Gebäuden sind demnach ausgeschlossen.

​Die Höhe des Zuschusses beträgt 10 % der durch quittierte Rechnungen belegten Kosten, die auf jeden Fall mindestens 10.000,00 €, ausschließlich Mehrwertsteuer, betragen müssen. Die Höchstprämie beträgt 2.500,00 €. Bei Wohnungen, die bedeutende Erleichterungen für Behinderte bieten, beträgt die Höchstprämie 3.500,00 €.  

Weitere Informationen und die Bedingungen, die zu erfüllen sind, um diese Prämie zu erhalten, finden Sie im beigefügten Dokument.

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