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CertiBeau-Zertifikat - Inkrafttretung 01.06.2021

Die Wallonische Regierung wird ab dem 01.06.2021 ein CertIBeau-Zertifikat einsetzen, welches im Sinne des Energiepass zu vergleichen ist. Dieses Zertifikat soll die Konformität einer Immobilie mit folgenden Dekreten des Wassergesetzbuches bestätigten:

  • Verpflichtungen bezüglich Anschlusses und der Haushaltsinstallation für die Wasserversorgung (D.182, §3 , D.195 bis D. 207 und 277bis).
    • Eine alternative Wasserversorgung (bsp Regenwasserzisterne) darf in keinem Fall in direkter Verbindung zu der öffentlichen Wasserversorgung stehen. Der Eigentümer muss eine vollständige Trennung der beiden Versorgungskreisläufe ohne physische Verbindung sicherstellen.
    • Für jeden Anschluss ist mindestens ein Zähler vorzusehen und der Eigentümer und Nutzer ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um Schäden am Zähler zu vermeiden.Verpflichtungen bezüglich der Ableitung und Behandlung von kommunalem Abwasser (D.218). Dies beinhaltet die Berücksichtigung entsprechend der Verpflichtungen gegenüber der verschiedenen Sanierungszonen
      • Kollektive Zone
      • Übergangszone
      • Autonome Zone (inklusive korrekte Instandhaltung der individuellen Klärsysteme, die Entleerung und die Beseitigung der Schlämme) / Unterhaltsvertrag beizufügen

Beispielsweise sind für die Ausstellung des Zertifikates die Kanalanschlussgenehmigung, Erklärung oder Umweltgenehmigung des Klärsystems, Bestandspläne des Gebäudes einschließlich der Elemente der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung und -behandlung vorzulegen.  Fotos der zu verlegenden Abwasser- und Regenwasserrohre und des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation sind ebenfalls beifügen.

Diese Konformitätsbescheinigung (je Wasserzähler) ist vor dem Anschluss einer Immobilie an der öffentlichen Wasserversorgung verpflichtend, findet jedoch keine Anwendung auf die vorläufigen Anschlüsse an die öffentliche Wasserversorgung während der Dauer der Bauarbeiten.  In diesem Fall wird der Durchfluss auf 150 Liter pro Stunde limitiert, bis das Zertifikat „Konform“ vorliegt. Danach wird die Durchflussmenge vom Verteiler oder Zertifizierer erhöht.

Wichtig ist es zu erwähnen, dass bei einigen notariellen Akten ein CertIBeau-Zertifikat vorliegen muss (beispielweise bei einer Überschreibung/Verkauf einer Immobilie).  Dies ist bis dato noch keine Verpflichtung. Es stellt jedoch ein Mehrwert für die Immobilie dar, wenn ein CertIBEau gemacht wird.

Der Erhalt dieses Zertifikat ist ebenfalls verpflichtend für eine Hausinstallation in den Räumen und Einrichtungen, wo der Öffentlichkeit Wasser zur Verfügung gestellt wird.  Diese Maßnahme ist noch nicht verpflichtend, soll aber auch in naher Zukunft kommen.

Das CertIBeau hält bis zur erheblichen Veränderung betreffend Trinkwasseranschluss und Abwasserableitung/-Behandlung seine Gültigkeit. Eine erhebliche Veränderung ist zum Beispiel eine Änderung für die Abführung und die Sanierung von Abwasser, Änderung des Systems zur Trennung von Regen- und Abwasser, …
Zur Info : Regenwasser oder Brunnenwasser dürfen nie mit der Trinkwasserinstallation verbunden werden.

Die wichtigsten Punkte betreffend die Verpflichtungen sind hier nur kurz zusammengefasst erwähnt. Bei einer ausführlichen Ausführung empfiehlt es sich die Gesetzgebung auf der Webseite das Wallonische Recht zu konsultieren.

 

Dieser Text basiert auf die gültigen Gesetzgebungen, die am 02.04.2019 und am 09.12.2019 im Belgischen Staatsblatt erschienen sind. Bei einer Abänderung der betreffenden Gesetzgebung, kann eine Anpassung verpflichtend sein, die von diesem Text abweicht.