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P.A.S.H.

Die Abkürzung PASH steht im Französischen für „Plan d’assainissement par sous-bassin hydrographique“, was so viel wie Abwasserreinigungsplan nach Zwischeneinzugsgebieten bedeutet.

Der PASH bestimmt die Zugehörigkeit jedes Grundstücks/jeder Parzelle zu einer definierten Klärzone.

Der PASH definiert 3 Arten von Klärzonen:

  • Kollektive Klärzone: In der kollektiven Klärzone wird das Abwasser durch Kanäle abgeführt und zu einer kollektiven Kläranlage geleitet und behandelt.
  • Individuelle Klärzone: Es handelt sich dabei um Gebiete, in denen die Einwohner ihre eigene Abwasserbehandlung vorsehen müssen.
  • Übergangszone: Die Übergangszonen wurden aus verschiedenen Gründen aktuell noch nicht klassifiziert. Sie werden aber zu einem späteren Zeitpunkt entweder der kollektiven oder individuellen Klärzone zugeordnet.

Die allgemeinen Vorschriften für die verschiedenen Klärzonen sind in den Artikeln R.274 bis R.291 des Wassergesetzbuches wiederzufinden.

Zusammenfassend sind die wichtigsten Vorschriften schematisch in den Dokumenten im Downloadbereich einsehbar.

Welche Vorschriften sind für die Parzelle bzw. das Gebäude geltend? 

  • Klärzone, in der sich die Parzelle bzw. das Gebäude befindet
    (siehe die Karte des PASH auf der Website der SPGE)
  • Abwasserstruktur der Straße, in der sich die Parzelle bzw. das Gebäude befindet
    (Abwasserkanalisation vorhanden, welche an eine kollektive Kläranlage angeschlossen ist?)
  • Neubau oder Altbau?
    Als Neubau gelten die Wohnhäuser, die dem Inkrafttreten des gültigen Abwasserplans (PASH oder PCGE) genehmigt wurden
    • Datum der Genehmigung des PASH bzw. PCGE
      (siehe Dokument „Klärzonen Gemeinde Sankt Vith“ im Downloadbereich)
    • Datum der Städtebaugenehmigung des Wohnhauses