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Sterbefall

In der Regel werden alle Formalitäten von dem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl erledigt.

Meldung eines Sterbefalls

Die Meldung erfolgt in der Gemeinde, wo der Sterbefall festgestellt wurde.
Die Meldung ist kostenlos.

Auszug aus der Sterbeurkunde

Ein Auszug kann nur dem Ehegatten, den direkten Vor- und Nachfahren auf Vorlage des Personalausweises ausgehändigt werden.

Bei der Meldung des Sterbefalls erhalten Sie einen Auszug kostenlos. Dieser ist für die Krankenkasse bestimmt. Die Gebühr für weitere Auszüge beträgt 6,50 € pro Auszug.

Beerdigung

Die Erlaubnis wird durch die Gemeinde ausgestellt, in der die Meldung des Sterbefalls erfolgt ist und wird der Gemeinde zugestellt, in der die Bestattung stattfindet.

Einäscherung

Die Erlaubnis wird in der Regel durch den Bestatter bei der Meldung des Sterbefalls beantragt. Der Antrag ist kostenlos. Die Einäscherung darf erst 24 Stunden nach dem Antrag auf Einäscherung stattfinden.

Letztwillige Verfügung über die Bestattungsart

Sie haben zu Lebzeiten die Möglichkeit über die Art Ihrer Bestattung frei zu entscheiden:

  • Beerdigung
  • Feuerbestattung
  • Einäscherung mit anschließender Verstreuung

Die entsprechenden Vordrucke finden Sie in der Anlage oder erhalten Sie im Standesamt.

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