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Die Hochzeit

Die Hochzeit kann frühestens 15 Tage und spätestens 6 Monate nach der Eheschließungsabsichtserklärung stattfinden.

Sie können das Datum und die Uhrzeit Ihrer Hochzeit nach Vereinbarung mit der Verwaltung und dem Bürgermeister auswählen.

Die Anwesenheit von Zeugen ist fakultativ. Sie können bis zu 4 Personen als Zeugen vorsehen. Diese Personen müssen volljährig sein und ihren Personalausweis vorlegen.

Die Hochzeit wird durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter vollzogen. Nach der Zeremonie erhalten Sie Ihr Heiratsbuch.

Die Heiratsurkunde wird Ihnen nach der Hochzeit per Post übermittelt.

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