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Urlaubsgeld für Jungdiplomierte im Unterrichtswesen

Um in den Genuss des Urlaubsgeldes für Jungdiplomierte zu kommen, muss das Personalmitglied spätestens bis zum 30.11. des Kalenderjahres,  in dem es seine Studien oder eine Lehre abgeschlossen hat (es zählt das Datum des Diploms), seinen Dienst im Unterrichtswesen begonnen haben und darf dazwischen nicht im Rahmen eines Arbeiter- oder Angestelltenvertrages (Studentenverträge ausgenommen) gearbeitet haben.

Der Antrag ist vom Personalmitglied bis spätestens 30.04. an folgende Adresse zu übermitteln:

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Fachbereich Unterrichtspersonal

Gospertstraße 1 - 4700 Eupen 

oder an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]