Urlaubsgeld für Jungdiplomierte im Unterrichtswesen
Um in den Genuss des Urlaubsgeldes für Jungdiplomierte zu kommen, muss das Personalmitglied spätestens bis zum 30.11. des Kalenderjahres, in dem es seine Studien oder eine Lehre abgeschlossen hat (es zählt das Datum des Diploms), seinen Dienst im Unterrichtswesen begonnen haben und darf dazwischen nicht im Rahmen eines Arbeiter- oder Angestelltenvertrages (Studentenverträge ausgenommen) gearbeitet haben.
Der Antrag ist vom Personalmitglied bis spätestens 30.04. an folgende Adresse zu übermitteln:
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Unterrichtspersonal
Gospertstraße 1 - 4700 Eupen
oder an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]
Schulamt - Märkte, Kirmes
Kontakt
- LINK Marie-Anita +3280280126
- WAHL Sidonia +3280280112
- [email protected]
- [email protected]
Büro 05 - Erdgeschoss