Urlaubs- und Laufbahnunterbrechungsanfragen im Unterrichtswesen
Bestimmte Urlaubsformen wie beispielsweise Gelegenheitsurlaube, der außergewöhnliche Urlaub wegen Fällen höherer Gewalt oder die Sonderformen der Laufbahnunterbrechung sind jedem zugänglich, unabhängig davon, ob man befristet, unbefristet oder ernannt ist.
Die Personalmitglieder, die über eine unbefristete Einstellung verfügen oder definitiv ernannt sind, haben Zugang zu den gängigen Urlaubsformen. Ausführliche Informationen zu allen Urlaubsformen sind hier zu finden:
www.ostbelgienbildung.be →Unterrichtspersonal → LBU/Dispo/Urlaube → OSU
Für jede Abwesenheits-/Urlaubsform steht auf diesem Bildungsserver ein eigenes PDF-Dokument, in dem Zugang und Modalitäten der jeweiligen Abwesenheits-/Urlaubsform erläutert werden.
Das Dekret vom 28.06.2021 über Maßnahmen im Unterrichtswesen besagt, dass die Urlaubs-, Abwesenheits- oder Dispositionsformen, die zum 1. September anlaufen sollen, spätestens bis 30. April (desselben Jahres) zu beantragen sind.
Das Formular zur Beantragung Ihrer Abwesenheits-/Urlaubsform – mit einer KURZFASSUNG der meist gefragten Urlaubsformen - finden Sie in dem Bereich "Dokumente".
Schulamt - Märkte, Kirmes
Kontakt
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