Antrag auf halbzeitigen oder vollzeitigen Vorruhestand
Halbzeitige oder vollzeitige Disposition aus persönlichen Gründen vor der Versetzung in den Ruhestand
Der halbzeitige oder vollzeitige Vorruhestand kann in den beiden Schuljahren, die der Pensionierung vorangehen, in Anspruch genommen werden. Er wird maximal bis zu dem Datum, an dem das Personalmitglied eine Pension zu Lasten der Staatskasse beanspruchen kann, gewährt.
Ein Personalmitglied kann zum 1. September eines Schuljahres den Vorruhestand beantragen, wenn es nachfolgende Bedingungen erfüllt:
- es muss sich im aktiven Dienst befinden oder aus Krankheitsgründen zur Disposition stehen, definitiv ernannt bzw. eingestellt sein und ein Anwerbungs-, Auswahl- oder Beförderungsamt bekleiden;
- es muss mindestens 58 Jahre alt sein. Dieses Alter muss spätestens am 31. Dezember des laufenden Jahres erreicht worden sein;
- es muss mindestens 15 Dienstjahre im Unterrichtswesen absolviert haben;
- es kann in maximal 28 Monaten gerechnet ab dem Tag, der dem ersten Tag der Zurdispositionstellung folgt, eine Ruhestandspension zu Lasten der Staatskasse beanspruchen.
Da das Datum der Inanspruchnahme des Vorruhestands an das Datum der Inanspruchnahme der vorzeitigen Pension gekoppelt ist, benötigt die administrative Prozedur zur Überprüfung der Zulassungsbedingungen mehr Zeit, da nämlich eine Rückfrage beim föderalen Pensionsdienst vonnöten ist, um das exakte Datum der Pension eines Personalmitglieds in Erfahrung zu bringen. Aus diesem Grunde muss dieser Antrag bereits im Januar eingereicht werden.
Das diesbezügliche Antragsformular steht Ihnen auf dieser Seite zum Herunterladen bereit.