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Standplatz Markt für Geschäftsleute

Den Sankt Vither Geschäftsleuten, deren Geschäft sich in dem für den Markt abgesperrten Bereich befindet, wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen des Sommermarktes (Julimarkt) und Katharinenmarktes (Novembermarkt) einen Standplatz für einen Verkaufsstand vor ihrem Geschäftslokal zu reservieren. 

Bei Interesse muss eine Anfrage bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Es gelten folgende Fristen:

  • bis zum 31.05. für den Julimarkt
  • bis zum 30.09. für den Katharinenmarkt