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IPSE 

Kein Mensch ist wie der andere, und kein Mensch hat dieselben Ziele und Fähigkeiten. Darum kann der Sozialhilferat von Empfängern des Eingliederungseinkommens ein IPSE (Individuelles Projekt zur Sozialen Eingliederung) verlangen. Für alle Empfänger unter 25 Jahren sowie für alle Neuanträge von Personen über 25 Jahren ist es eine gesetzliche Verpflichtung. In diesem Fall wird mit der Person gemeinsam eine Strategie erarbeitet, wie die Integration in die Gesellschaft von statten gehen soll. Diese Strategie wird dann in einem Vertrag festgehalten und von allen Beteiligten unterschrieben.

Sollte sich die betroffene Person nicht an den Vertrag halten, kann ihr das Eingliederungseinkommen gestrichen werden.

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