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Heizkostenbeihilfen

1. WAS IST DER HEIZÖLFONDS?

Um den Bedürfnissen der Verbraucher mit geringem Einkommen gerecht zu werden, sieht der Staat eine Heizölbeihilfe vor.

2. WAS BEKOMMEN SIE?

Es wird aktuell pro Haushalt pro Jahr eine Heizbeihilfe für 1.500 Liter gewährt, je nach Literpreis beträgt die Beihilfe zwischen 210 € bis 300 € maximal.

Vorübergehend: Für Lieferungen zw. 01.07.22 und 31.03.23 gibt es eine Gewährung von 2.000 Liter und je nach Literpreis eine Beihilfe von 210 € bis 720 €.

3. MÜSSEN SIE EINE FRIST BEACHTEN?

Die Anträge müssen innerhalb von 60 Tagen ab dem Lieferdatum beim ÖSHZ eingereicht werden! Rechnungen die älter als 60 Tage sind, können nicht berücksichtigt werden!

4. WER HAT ANRECHT?

  • Sie und alle Haushaltsmitglieder sind von Ihrer Krankenkasse als VIPO/OMNIO anerkannt;
  • ODER: Ihr Jahresbruttoeinkommen liegt unter 22.925,00 €, erhöht um 4.242,16 € pro Person zu Lasten;
  • ODER: Sie folgen einer kollektiven Schuldenregelung oder einer Schuldenvermittlung und sind nicht in der Lage, die Heizölrechnung selbst zu begleichen.

5. WELCHE UNTERLAGEN MÜSSEN SIE MITBRINGEN?

  • Die Heizölrechnung
  • Ihren Personalausweis
  • Ihr Heizöltank wird von mehreren Wohnungen benutzt? Eine Bescheinigung des Vermieters wie viele Mietparteien an dem Tank angeschlossen sind.
  • Sind Sie/Ihr Haushalt nicht VIPO:
    • Den letzten Steuerbescheid aller Haushaltsmitglieder
    • Eine Bescheinigung der kollektiven Schuldenregelung oder der Schuldenvermittlung

6. WANN KÖNNEN SIE IHREN ANTRAG STELLEN?

  • DIENSTAGS  VON 14.00 BIS 16.00 UHR im Rathaus Sankt Vith, Polizeieingang. 
  • MONTAGS VON 9.00 BIS 12.00 UHR: im ÖSHZ St.Vith, gelegen Wiesenbach Nr 159

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