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Eingliederungseinkommen

Das Eingliederungseinkommen hat am 1. Oktober 2002 das bekanntere "Existenzminimum" oder "Minimex" abgelöst. Die Maßnahme beinhaltet sowohl eine monatliche finanzielle Unterstützung als auch eine intensive soziale Begleitung. Ziel ist es, den betroffenen Menschen zu helfen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Folgende Bedingungen sind in jedem Fall zu erfüllen*:

  • Der Antragsteller muss von belgischer Nationalität oder im Bevölkerungsregister eingetragen sein;
  • Der Antragsteller muss volljährig sein;
  • Der gewöhnliche und tatsächliche Wohnort des Antragstellers muss sich auf dem Gebiet der Gemeinde Sankt Vith befinden;
  • Der Antragsteller darf nur über unzureichende finanzielle Mittel verfügen (für eine alleinstehende Person beträgt die Grenze ungefähr 600 € im Monat - die genauen Beträge können Sie hier erfahren);
  • Der Antragsteller muss für einen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, wenn nicht gesundheitliche oder Billigkeitsgründe ihn daran hindern;
  • Der Antragsteller muss alle Ansprüche auf soziale Leistungen und Unterhalt erschöpft haben;

Antragsteller, die unter 26 Jahre alt sind, müssen zudem noch ein individualisiertes Projekt zur sozialen Eingliederung unterschreiben.

Wenn Sie der Annahme sind, Anrecht auf Eingliederungseinkommen zu haben, dann kontaktieren Sie bitte den Sozialdienst

*die vorliegende Auflistung ist aufgrund ihres Charakters nicht vollständig. Zu den allgemeinen Prinzipien gesellen sich einige Ausnahmen, die sowohl in verschiedenen Gesetzen als auch in verschiedenen Erlassen geregelt sind. Da allein der Sozialhilferat das Recht auf Annahme oder Ablehnung eines Antrages auf Eingliederungseinkommen hat, ist keine der Ausführungen bindend.

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