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Stadtrat | 09.11.2018 - 11:42

Bericht vom 30.10.2018

Der Rat genehmigte eine zusätzliche Verkehrsverordnung mit der die Vennbahnstraße Triangel zur Begegnungszone wird. Die Straße wird also beidseitig befahrbar und soll entsprechend einer Begegnungszone beschildert werden, damit die schwachen Verkehrsteilnehmer keinen zusätzlichen Risiken unterliegen.

Das Projekt der Erneuerung der Ortsdurchfahrt Breitfeld (Oberes Dorf) wurde ebenfalls genehmigt. Die Arbeiten werden auf 488.185,99 € geschätzt. Hinzu kommen Honorarkosten zur Planung von 28.000,00 € und 1.512,50 € für die Sicherheitskoordination.

Auch in diesem Jahr genehmigte der Rat den Ankauf von Stadtmobiliar für 14.000,00 €. Es sollen vorwiegend Parkbänke, Blumenkübel, Mülleimer und andere Zubehörteile angeschafft werden.

Dem Verkauf des ausgedienten und deklassierten JCB Bagger (Baujahr 1997) wurde ebenfalls zugestimmt.

Insgesamt 50.000,00 € werden vorgesehen um die Bodenbeläge in den Büroräumen des Rathauses zu erneuern. Im Zuge dieser Arbeiten sollen auch Ausbesserungsarbeiten am Unterboden vorgenommen werden. Es soll generell auf Teppichböden verzichtet werden.

Der Rat genehmigte die kostenlose Übernahme eines Geländestreifens in Emmels Steinborn. Dieser Geländestreifen von 30 m² wird von einer Privatpartei abgetreten um ins öffentliche Wegenetz einverleibt zu werden.

Die Gemeinde verkauft ein Gelände von 220 m² an die Gesellschaft IMMO ÄRZTEHAUS KLOSTERSTRAßE, damit diese, zusätzliche Parkplätze errichten kann. Der Quadratmeterpreis liegt bei 60,00 €. Das bedeutet, dass die Gemeinde 13.200,00 € mit diesem Verkauf einnehmen wird.

Der Weg „Am Kapellchen“ in Schönberg wird in das öffentliche Wegenetz der Gemeinde übertragen. Zusätzlich wird die Gemeinde dort noch Gelände verkaufen, erwerben und tauschen, damit ein Zugang zum Fußballplatz gewährt werden kann. Es werden 182 m² an 4,00 €/m² an eine Privatpartei verkauft. Die Gemeinde erhält dadurch also 728,00 €. Von einer andern Privatpartei erwirbt die Gemeinde 44 m² an 40,00 €/m², also für 1.760,00 €. Eine dritte Partei erhält insgesamt 1.036,00 € von der Gemeinde für ihre abgetretenen Teilstücke. Zudem kauft die Gemeinde noch ein Gelände für 1.880,00 €.

Ein Geländeverkauf in Schlierbach wurde vom Rat definitiv genehmigt. Die Gemeinde erhält für 355 m² einen Betrag von 15.975,00 €.

In der Industriezone Steinerberg verkauft die Gemeinde ein Teilstück aus einer Gemeindeparzelle von 539 m² zum Preis von 35,00 €/m². Die Gemeinde erhält somit 18.865,00 €.

Der Rat nahm die Entscheidung des Gemeindekollegiums zur Kenntnis, in der das Projekt für Generationsübergreifendes Wohnen an die Interkommunale VIVIAS übertragen wird.

Die jährliche Organisation des Gemeindeschulunterrichts auf der Grundlage der Stellenberechnung für das Schuljahr 2018/2019 wurde genehmigt.

Aufgrund der Datenschutzverordnung, die in diesem Jahr in Kraft getreten ist, genehmigte der Rat die Charta der Benutzer der Informations- und Kommunikationstechnologien. Es erfolgt eine Ergänzung in die Arbeitsordnung des Gemeindepersonals.

Die Tourismusagentur ändert ihre Rechtspersönlichkeit in eine VoG. Dadurch müssen die 5 südlichen Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft sich auf einen Vertreter einigen. Als Vertreter wird Stephan WIESEMES aus der Gemeinde Amel bezeichnet.

Die Tagesordnungen der Generalversammlungen der Interkommunalen Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft, SPI, FINOST, Ores Assets, VIVIAS, AIVE und AIDE wurden allesamt genehmigt.

Der jährliche Zuschuss an die Fördergemeinschaft Sankt Vith für das Rechnungsjahr 2018 wurde genehmigt. Die Fördergemeinschaft erhält 33.000,00 € für die Organisation von Animationen und Veranstaltungen wie zum Beispiel Summertime oder Trödelmarkt.

Folgende jährliche Funktionszuschüsse wurden vom Rat genehmigt:

Telefonhilfe 108: 483,90 €

Ostbelgienfestival VoG: 750,00 €.

Der Rat genehmigte die Auszahlung von Funktionszuschüssen an die Sport- (47.440,74 €) und Freizeitvereinigungen (450,00 €), Kultur- und Folklorevereinigungen (38.192,68 €), öffentlichen Bibliotheken (21.336,46 €), Jugendvereinigungen (1.600,00 €), Freundschaftsbünde (1.200,00 €), Landfrauenverbände (975,00 €), Behindertenorganisationen (1.000,00 €), Soziale Vereinigungen (1.500,00 €), kulturelle und sonstige Organisationen (1.815,18 €).

Die Auszahlung der Funktionszuschüsse an die beiden Verkehrsvereine wird durch mehrere Kriterien wie folgt ausgezahlt. Der Verkehrsverein Schönberg 9.055,00 € und der Verkehrsverein „Wald und Tal“ Crombach 3.480,00 €. Diese Summen beinhalten den jährlichen Funktionszuschuss, die Pflege und den Unterhalt des kleinen Kulturerbes, die Pflege von Außenanlagen und eine Aufwandsentschädigung für ausgeführte Arbeiten, die ansonsten vom Bauhof zu leisten wären.

Die Rechnungsablagen der Kirchenfabriken Sankt Willibrordus Lommersweiler und Sankt Aldegundis Recht für das Jahr 2017 wurden vom Rat gebilligt.

Die erste Haushaltsplanabänderung des Öffentlichen Sozialhilfezentrums Sankt Vith für das Jahr 2018 wurde einstimmig genehmigt. Im ordentlichen Haushalt konnten die Mehrausgaben durch interne Verschiebungen ausgeglichen werden. Der außerordentliche Haushalt wurde um rund 18.000,00 € erhöht. Mit diesem Geld konnten Renovierungsmaßnahmen in den Büroräumen in Wiesenbach verwirklicht werden.

Die 2. Haushaltsplanabänderung der Gemeinde Sankt Vith für das Jahr 2018 wurde vom Stadtrat genehmigt. Beim Außerordentlichen Haushalt erhöhen sich die Ausgaben um 598.703,87 €, weil die Einnahmen ebenfalls erhöht werden konnten. Der Ordentliche Haushalt schließt mit einem Saldo von 342.519,09 €.

Der Einleitung einer Klage beim Kassationshof gegen einen Entscheid des Appellationshofes Lüttich in Steuerangelegenheiten wurde zugestimmt.