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Stadtrat | 06.07.2018 - 11:40

Bericht vom 04.07.2018

Im Rahmen des kommunalen Plans zur ländlichen Entwicklung (KPLE) genehmigte der Rat das Vorprojekt und die Kostenschätzung zur 3. Konvention (Neugestaltung des Platzes und der Umgebung der Kirche unter Einbeziehung des Willibrordusbrunnens in Lommersweiler). Die Gesamtkosten für die Neugestaltung des Platzes vor der Kirche und des Platzes vor der Sporthalle werden auf 425.000,00 € geschätzt.
 
Der Ankauf von Spielgeräten in Höhe von 50.000,00 € für die Schulhöfe wurde genehmigt. Hierfür wird zunächst eine Bezuschussung von Seiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragt.
 
Insgesamt werden 10 neuen Straßenlampen zur Erweiterung des Netzes angebracht. Hierfür werden 15.000,00 € vorgesehen.
 
Der Rat nahm den Beschluss des Gemeindekollegiums, sich am Sammeleinkauf der Provinz für die Stromlieferungen anzuschließen, zur Kenntnis. Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 wird ausschließlich grüner Strom eingekauft.
 
Die definitive Annahme des kommunalen Raumordnungsplanes „Freizeitgebiet Wiesenbach“ und dessen Umweltverträglichkeitsbericht wurden einstimmig genehmigt.
 
Die Erneuerung der Verträge zur Haussammlung der Haushaltsabfälle durch die AIVE wurde ebenfalls einstimmig genehmigt. Die Gemeindeverantwortlichen haben sich dazu entschlossen bei dem allseits bewährten „Duobac-System“ zu bleiben.
 
In der Industriezone am Steinerberg genehmigte der Stadtrat den Prinzipbeschluss zum Verkauf eines Teilstückes von 450 m² zum Preis von 35,00 €/m². Die durch diese Geländetransaktion anfallenden Kosten sind zu Lasten der erwerbenden Gesellschaft.
 
Die Verkaufsbedingungen für den Verkauf der Baustellen eines Grundstückes in Schlierbach wurden festgelegt und genehmigt. Es werden 4 Einzelbaustellen und 2 Doppelhaushälften zum Mindestpreis von 45,00 €/m² meistbietend angeboten. Der Käufer darf nicht schon Eigentümer einer Baustelle, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sein. Ein Weiterverkauf ist nicht gestattet und das Wohnhaus muss innerhalb von 5 Jahren bewohnt sein. Der Käufer muss das Haus mindestens 10 Jahre selbst bewohnen.
 
Der Stadtrat nahm das Resultat der Bürgerbefragung zu Windkraftanlagen jeglicher Art auf öffentlichem und/oder privatem Gelände in Recht/Hunnert zur Kenntnis. Der Stadtrat wird aufgrund des eindeutigen Votums gegen diese Windkraftanlagen keinerlei Rechte auf Parzellen gewähren, die in Recht/Hunnert Eigentum der Gemeinde sind.
 
Der Funktionszuschuss in Höhe von 6.500,00 € an die Agora für das Theaterfest wurde einstimmig genehmigt.
 
Der Funktionszuschuss für das Rechnungsjahr 2018 an den Tourismusdachverband der Gemeinde Sankt Vith in Höhe von 47.500,00 € wurde ebenfalls einstimmig genehmigt.
 
Auch der Funktionszuschuss für das Rechnungsjahr 2018 an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien in Höhe von 10.229,65 € wurde genehmigt.
 
Der Stadtrat genehmigte ebenfalls einen Sonderzuschuss an die „Chirojugend Sankt Vith VoG“ zur Deckung des durch den Brand am 20.06.2016 entstandenen Schadens an Gebäude und Material. Der Sonderzuschuss zur Deckung des durch Brand entstandenen Sachschadens wird mit 30.000,00 € beziffert. Für den Neuankauf von Zelten gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 7.500,00 €.
 
Die Rechnungsablage 2017 des Öffentlichen Sozialhilfezentrums Sankt Vith wurde genehmigt. Das Endergebnis liegt bei 1.115.669,32 €.
 
Der Stadtrat genehmigte die vorzeitige Rückzahlung von 2 Anleihen, die eigentlich eine Laufzeit bis 2033 gehabt hätten. Insgesamt zahlt die Gemeinde eine Summe von 584.000,00 € inklusive Restzinsen im Haushaltsjahr 2018 zurück.
 
Die erste Haushaltsabänderung des Haushaltsjahres 2018 wurde einstimmig genehmigt. Der Erhöhung der Einnahmen im ordentlichen Dienst von 1.507.759,59 € stehen Mehrausgaben von 998.243,51 € gegenüber. Im außerordentlichen Dienst stehen nach der Erhöhung der Einnahmen um 1.646.465,88 € insgesamt 3.831.888,86 € für Investitionen zur Verfügung.