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Städtebauamt | 19.04.2024 - 07:03

Öffentliche Untersuchung - MCC Recht V.o.G.

Aktennummer:  U2/2024/01

Betriebe die gemäß dem Dekret vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung eingestufte Anlagen und Tätigkeiten enthalten

Antrag von MCC Recht V.o.G., Kuhnenbrunnen, Recht, 4, 4780 Sankt Vith im Hinblick auf den Erhalt einer Umweltgenehmigung Klasse 2 (Kategorie: C) für Moto-Cross-Rennen während 2 aufeinanderfolgenden Tagen pro Jahr gelegen "Zur Hindenburg", Recht, katastriert Gemarkung 6, Flur K, Nr. 359 D; Flur I, Nr. 542 D, Nr. 542 E, Nr. 542 F, Nr. 543 D, Nr. 543 E, Nr. 541 D, Nr. 541 C, Nr. 543 F, Nr. 543 G, Nr. 543 H, Nr. 534 B, Nr. 534 G, Nr. 540 H, Nr. 534 D, Nr. 546 C, Nr. 534 F, Nr. 535 A, Nr. 535 D, Nr. 536 B, Nr. 536 C, Nr. 540 F, Nr. 540 G, Nr. 543 A, Nr. 544 A, Nr. 545 A, Nr. 360 D, Nr. 361 B, Nr. 362 A, Nr. 363 E und Nr. 363 G.

Die Akte kann bei der Gemeindeverwaltung ab dem 25.04.2024 eingesehen werden.

Datum des Anschlags des Antrags: 19.04.2024

Eröffnungsdatum der Untersuchung: 25.04.2024  

Ort, Datum und Uhrzeit des Abschlusses der Untersuchung: Rathaus – 10.05.2024 - 10.00-11.00 Uhr

Die schriftlichen Bemerkungen können an die Gemeindeverwaltung - Büro 08, Rathausplatz, 1, 4780 Sankt Vith gerichtet werden.

Beauftragte Gemeindebedienstete ist Herr Konrad MICHELS, Städtebauamt.

Die Akte kann ab dem Eröffnungsdatum und bis zum Abschlussdatum der Untersuchung jeden Werktag während der Dienstzeiten und zusätzlich am Dienstag, den 30.04.2024, von 17.00 bis 20.00 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung bis zum 29.04.2024 bei Herrn Konrad MICHELS: 080/28.01.08) eingesehen werden.

Jeder Betroffene kann innerhalb der oben erwähnten Frist bis zum Abschluss der Untersuchung seine schriftlichen oder mündlichen Bemerkungen bei der Gemeindeverwaltung, Städtebauamt, Büro 08, Rathausplatz, 1, 4780 Sankt Vith vorbringen.

Die mündlichen Beschwerden und Bemerkungen werden auf Anmeldung von den zu diesem Zweck beauftragten Gemeindebediensteten entgegengenommen.

Jeder Betroffene kann technische Erklärungen über das Projekt beim Antragsteller, oder mangels dessen beim Gemeindekollegium oder bei dem zu diesem Zweck beauftragten Gemeindebediensteten und bei der technischen Beamtin, Montagne Ste. Walburge, 2, 4000 Liège (Tel.: 04/224.58.19) erhalten.

Die Behörde, die dafür zuständig ist, über den Antrag, der Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Untersuchung ist, einen Beschluss zu fassen, ist das Gemeindekollegium von Sankt Vith.

 

Sankt Vith, den 16.04.2024