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Jugend-Info | 09.10.2019 - 11:11

Umzug

Vor dem Umzug

Wenn du bereits Mieter bist, informiere deinen alten Vermieter vorzeitig über dein Vorhaben umzuziehen. Hierfür solltest du alle Einzelheiten zur Kündigungsfrist in dei-nem Mietvertrag nachsehen. In der Regel findet bei einem Auszug eine Wohnungsbe-sichtigung statt. Dabei schauen Mieter und Vermieter, ob die Wohnung in dem Zustand ist, indem sie bezogen wurde. Achte darauf, hierbei anwesend zu sein. Unterschreibe auf keinen Fall etwas, mit dem du nicht einverstanden bist. Nur wenn die Wohnung in Ordnung ist, erhältst du die Kaution zurück.

Wenn du deine eigenen Verträge für die Nebenkosten abgeschlossen hast, dann lies die Zählerstände ab und kontaktiere die betreffenden Gesellschaften für Wasser, Gas und Strom, um ihnen die Stände zu übermitteln und sie von deinem Umzug in Kenntnis zu setzen. Kontaktiere auch deine Dienste für Internet, Fernsehen und Telefon. Es ist auch wichtig, deine Versicherung abzuändern oder zu beenden, um sie an deine neue Wohnsituation anzupassen.

Der Umzug

Falls dies noch nicht geschehen ist, ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, einen Ortsbefund der neuen Wohnung mit deinem Vermieter zu machen. Mache möglichst viele Fotos, welche den Zustand der Wohnung bei deinem Einzug wiederspiegeln.
 
Falls du sehr viele Sachen haben solltest oder du sie ganz einfach nicht alleine transportieren kannst, dann kontaktiere deine Freunde oder Bekannte, um dir zu helfen. Vielleicht hat auch jemand ein geeignetes Fahrzeug oder einen Anhänger, um den Umzug zu bewerkstelligen.
Ansonsten kannst du auch einen Lieferwagen mieten. Wenn du sehr viele große Möbel oder Dinge besitzt, kannst du dich auch an ein Umzugsunternehmen wenden. Es gibt auch Versicherungen, um dein Hab und Gut während des Umzuges zu versichern.

Damit es einfacher geht, denke daran, einen Parkplatz in der Straße vor deiner Wohnung zu reservieren. Dies machst du bei der Gemeinde. Das Reservieren kann kostenpflichtig sein, erspart dir aber eine Strafe für Parken auf dem Bürgersteig. Auch wenn du selbst oder die Polizei "Parken verboten"-Schilder aufstellt, musst du selbst darauf achten, dass die von dir reservierten Parkplätze frei bleiben.

Nach dem Umzug

Einmal in der neuen Wohnung eingezogen, musst du innerhalb von 8 Tagen zu deiner Gemeinde gehen und sie über deinen Umzug informieren. Ein Polizist wird in-nerhalb eines Monates (oft auch schneller) zu dir kommen, um nachzuprüfen, ob du auch wirklich an der angegebenen Adresse wohnst. Danach ist dein Wohnsitzwechsel offiziell. Dieser Wohnsitzwechsel muss in deinem Personalausweis und, wenn du ein Fahrzeug besitzt, deinen Fahrzeugpapieren vermerkt werden.

Informiere das ADG, wenn du Arbeitssuchender bist, deinen Arbeitgeber oder deine Schule, deine Gewerkschaft, die Bank, deine Versicherung, usw. Falls du deinen Hausarzt wechselst, frage ihn deine medizinische Akte weiterzuleiten. Das gleiche gilt für deine gechipten Haustiere, du musst deine neue Adresse auch dieser Datenbank mitteilen.

 


Quelle:
Billet Infor Jeunes - 27.01.2017