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Jugend-Info | 22.01.2020 - 10:45

Studium abbrechen, was dann?

Die Entscheidung ist gefallen - Welcher Schritt ist als erster zu tun?

Wer aufhört zu studieren muss sich als erstes im Sekretariat der Schule melden und sich eine Bescheinigung mit der Datum das Abbruchs ausstellen lassen. Dieses Dokument wird von einigen Organisation/Institutionen für weitere Schritte verlangt.

Die Familienzulage

Für einen Jugendlichen über 18 ist es Pflicht, dem Unterricht regelmäßig zu folgen, um weiterhin die Familienzulage zu beziehen. Andernfalls könntest du die Zulage verlieren.
Bestimmte Abwesenheiten werden jedoch zugelassen: Krankheit, außergewöhnliche Familienangelegenheiten, ... oder jedes andere Motiv, das von der Direktion deiner Schule akzeptiert wird.
Wenn du nicht mehr oder nur unregelmäßig zum Unterricht gehst, kann dir die Familienzulage ab dem ersten Tag bis zum letzten Tag deiner unentschuldigten Abwesenheit gestrichen werden.

Muss ich mich als Arbeitssuchende(r) eintragen?

Du solltest dich als Arbeitsuchender so schnell wie möglich einschreiben, da die BEZ (Berufseingliederungszeit) auch an diesem Tag beginnt. Während deiner BEZ (310 Arbeitstage oder 12 Monate) hast du weiterhin Anrecht auf Familienzulage, wenn du unter 25 bist.

Weitere Infos zu den Bedingungen
https://www.lfa.be/de/buerger/arbeitslosigkeit/berufseingliederungszeit

Die Studienbeihilfe

Wer während dem Schuljahr sein Studium ganz abbricht oder die Unterrichte nur noch unregelmäßig besucht oder die Prüfungen nicht macht, muss auch die Studienbeihilfe teilweise zurückzahlen.

  • 80% der Beihilfe, wenn du vor dem 01.01. abbrichst
  • 60% der Beihilfe, wenn du zwischen dem 01.01. und dem 01.03. abbrichst
  • 50% der Beihilfe, wenn du zwischen dem 01.03. und dem 01.05. abbrichst
  • 40% der Beihilfe, wenn du nicht an den Endjahresprüfungen teilnimmst (eine fehlende Prüfungen reicht schon)

Die Einschreibegebühren

In der Französischen Gemeinschaft:
Vor dem 1. Dezember kannst du 90% deiner Studiengebühren erhalten oder in die Schule transferiert werden, an der du dich angemeldet hast. (außer Zusatzkosten für administrativen Aufwand oder ähnliches).

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Falls du vor dem 1. Oktober eines Jahres dein Studium abbricht, wird eine Bearbeitungsgebühr seitens der Schule einbehalten. Nach dem 1. Oktober werden keine erhobenen Gebühren mehr rückerstattet.

Erkundige dich immer an deiner Schule, welche Regel  in Bezug auf die Kostenerstattung bei Studienabbruch gilt.

Die Krankenversicherung

Während der Dauer der Berufseingliederungszeit ist man über die Krankenkasse der Eltern versichert.
Man muss sich selbst einer Krankenkasse anschließen, wenn…

  • man eine Arbeitsstelle gefunden hat.
  • die Berufseingliederungszeit vorbei ist.
  • man älter als 25 Jahre ist.

Darf ich unter einem Studentenvertrag arbeiten?

Unter einem Studentenvertrag darfst du nicht mehr arbeiten, da du den Statut "Student" durch die Beendigung des Studium verloren hast. Du darfst also nur unter einem regulären Arbeitsvertrag arbeiten.

Was passiert mit dem Studenten-Mietvertrag?

Du musst wissen, dass der rechtliche Rahmen, der deinen Vertrag bildet im Jahr 2018 reformiert wurde!

Achtung!
Diese neuen Regeln gelten für Mietverträge, die nach dem 1. September 2018 abgeschlossen oder erneuert wurden.


Weitere Infos zum "Studenten-Mietvertrag" unter www.jugendinfo.be/studenten-mietvertrag.php

Und wenn ich ein neues Studium beginne?

Wenn du dich entschließt, ein neues Studium zu beginnen, so meldest du dich beim Arbeitsamt ab und beendest somit deine Berufseingliederungszeit. Falls du die Bedingungen zum Erhalt des Kindergeldes wieder erfüllst, werden deine Eltern die Zulage erneut erhalten.


Quellen
- Billet Infor Jeunes vom 11.01.2019
- Autonome Hochschule Eupen
- Arbeitsamt Ostbelgien
- Landesamt für Arbeitsbeschaffung