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Jugend-Info | 01.07.2020 - 10:36

Studentenjob - Gesetzgebung

Alter
Um einen Studentenjob ausüben zu dürfen, musst du 15 Jahre alt sein und das zweite Sekundarjahr beendet haben oder aber 16 Jahre alt sein.

Maximum 475 Stunden pro Jahr
Im Prinzip gibt es keine gesetzlich festgelegte Grenze d.h. du darfst so viele Tage im Jahr arbeiten, wie du willst.
ABER, um von den verminderten Sozialabgaben zu profitieren, darfst du 475 Arbeitsstunden nicht überschreiten. Diese 475 Stunden dürfen ganzjährig in den schulfreien Zeiten und nach Belieben eingesetzt werden. So ist es möglich z.B. jedes Wochenende zu arbeiten oder während den Sommermonaten.
Wer die 475 Stunden überschreitet, verliert das Anrecht auf die reduzierten Sozialabgaben.

Kann ich meine 475 Arbeitsstunden mit meinen 50 Arbeitstagen im Horeca-Sektor kombinieren?  
Es steht dir frei, du kannst beiden Systeme miteinander kombinieren. Gelegenheitsarbeit bedeutet, dass dein Arbeitgeber mit dir einen Arbeitsvertrag für eine bestimmte Dauer oder für eine spezifische Aufgabe für höchstens 2 aufeinanderfolgende Tage abschließt.  Bevor du mit der Arbeit anfängst, musst du dich mit deinem Arbeitgeber beraten, welche Regelung anwendbar ist.

Weitere Infos

    https://www.mysocialsecurity.be/student/de/ueber_kontingent/arbeit-horeca.html

Sozialabgaben
Das ganze Jahr profitieren die jugendlichen ArbeitnehmerInnen von ein und demselben reduzierten Tarif der Sozialabgaben. Für die Studenten wurden die Sozialabgaben auf 2,71% festgelegt und für die Arbeitgeber auf 5,42%.
Bei Überschreiten der 475ten Stunde wird der Abgabesatz der Sozialbeiträge auf 13,07% erhöht.

Studentenjob und Kinderzulage
Ab dem 1. Januar 2019 haben die geleisteten Stunden eines Studentenvertrages keinen Einfluss mehr auf die Auszahlung des Kindergeldes.

Steuern
Übersteigt dein Lohn eine gewisse Grenze, so bist du steuerlich nicht mehr „zu Lasten“ deiner Eltern und sie müssen mehr Steuern zahlen.
Die Beträge, die du maximal verdienen darfst, verändern sich jedes Jahr.

Für die Einkommenssummen im Jahr 2020(Brutto auf deinem Lohnzettel) liegen die Grenzen wie folgt:

  • 7.045 € Brutto, wenn deine Eltern gemeinsam besteuert werden
  • 8.920 € Brutto, wenn deine Eltern einzeln besteuert werden
    Erhältst du Alimente? Dann kontaktiere zur genauen Berechnung eine Gewerkschaft.
  • 10.570 € Brutto, wenn deine Eltern einzeln besteuert werden und du steuerlich als Person mit Behinderung giltst

Die jährlich angepassten Werte findest du unter:

    https://www.mysocialsecurity.be    

Achtung: Selbst musst du Steuern zahlen, wenn deine Einnahmen 12.700 € Brutto übersteigen.
Auch wenn du unterhalb dieses Betrages liegst, musst du immer eine Steuererklärung ausfüllen.

Gesetzliche Bruttomindestlöhne
Die Vergütung wird auf der Grundlage des in dem  Tätigkeitsbereich (Beruf) geltenden Mindestlohns festgelegt, indem du arbeitest.

    Gültig seit dem 1. September 2018

ALTER     %     MONATSLOHN          ST.LOHN (38 St/Woche)
       21 & +21        100       1.593.81 €       9,68 €
       20           94        1.498.18 €        9,10 €
     19         88 1.402.55 € 8,52 €
18    82 1.306,92 € 7.94 €
17    73 1.211.30 € 7.36 €
16 & -16    70   1.115.67 €   6.78 €

 

www.studentatwork.be
Behalte die Anzahl Stunden gut im Auge, damit du und dein Arbeitgeber wissen, wie viele Stunden du noch arbeiten darfst, um das Anrecht auf die reduzierten Sozialabgaben nicht zu verlieren. Die Internetseite studentatwork hat eine Funktion, welche dir hilft zu berechnen, wie viele Stunden du noch arbeiten darfst. Du kannst dich mit deinem elektronischen Ausweis hier registrieren und deine Daten abrufen. Zudem kannst du dir dort auch eine offizielle Bescheinigung ausdrucken, die deinen aktuellen Stand der geleisteten und noch verfügbaren Stunden aufzeigt. Deine (zukünftigen) Arbeitgeber werden dich bestimmt danach fragen.
Wer kein solches Lesegerät zu Hause hat, kann die Bescheinigung kostenlos im JIZ und Infotreff drucken.
Bitte dein Ausweis und Pin-Code mitbringen!
Auch hilft die Seite bei der Suche nach einem Job und bietet alle Infos rund um das Thema an.

    www.studentatwork.be

Der Vertrag
Es ist egal, ob du bei einem oder mehreren Arbeitgebern im Laufe des Jahres arbeitest. Ganz wichtig ist es für jedes Arbeitsverhältnis, einen Vertrag abzuschließen, damit du unter anderem während der Arbeit versichert bist und Anrecht auf die Lohnzahlung hast. Zudem ist Schwarzarbeit illegal und kann dir viel Ärger einbringen.

Achtung!
Wenn du bei einem Arbeitgeber einen Vertrag für mindestens 12 Monate hast, kannst du nach diesen 12 Monaten bei diesem Arbeitgeber keinen Studentenjob mehr annehmen. Bei einem anderen Arbeitgeber kannst du aber noch als Werkstudent arbeiten.

 

Quellen

    www.ostbelgienfamilie.be
    www.infor-jeunes.be
    www.emploi.belgique.be
    www.socialsecurity.be
    http://finances.belgium.be/fr
    www.jeminforme.be/travail/job-etudiant/resume-de-la-legislation-sur-les-jobs-etudiant