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Jugend-Info | 11.04.2018 - 12:30

Den Studentenjob vorzeitig beenden

Klassische Kündigung des Vertrags

Dein Studentenjob dauert so lange, wie es im Vertrag festgehalten ist. Die belgische Gesetzgebung sieht jedoch vor, dass jede Partei (du oder dein Arbeitgeber) den Vertrag vorzeitig beenden kann. Hierbei müssen allerdings die Kündigungsfristen eingehalten werden.

Was ist eine Kündigungsfrist?

Wenn ein Arbeitsvertrag vorzeitig beendet wird, muss eine gewisse Frist eingehalten werden zwischen dem Moment, in dem eine Partei den Vertrag kündigt und dem Moment, an dem der Vertrag endet? Diese Kündigungsfrist gibt der jeweiligen Partei Zeit, eine neue Arbeit oder einen neuen Arbeitnehmer zu finden.

Wenn du kündigst:

Wenn du den Studentenvertrag kündigen möchtest, dann hängt die Kündigungsfrist von der Dauer deiner Beschäftigung ab (die Periode zwischen dem ersten und dem letzten geleisteten Arbeitstag)

  • Beschäftigungsdauer von weniger als 1 Monat: 1 Tag Kündigungsfrist
  • Beschäftigungsdauer von mehr als 1 Monat: 3 Tage Kündigungsfrist

Du musst deinen Arbeitgeber schriftlich darüber informieren, dass du den Vertrag kündigen möchtest. Du kannst ihm dieses Schreiben entweder persönlich übergeben und eine Unterschrift als Empfangsbestätigung fragen, (Achtung, diese Unterschrift bedeutet nicht, dass er den Inhalt der Kündigung akzeptiert. Ideal ist es, eine schriftliche Bestätigung von ihm zu bekommen) oder ihn per Einschreiben zu benachrichtigen (wird angeraten).
Wenn dein Arbeitgeber deine Kündigung akzeptiert, beginnt deine Kündigungsfrist am darauffolgenden Montag. Wenn er die Kündigung ablehnt, musst du ihm deine Absicht zu kündigen per Einschreiben mitteilen. In diesem Fall geht man davon aus, dass er deine Kündigung am dritten Arbeitstag (Sonntage und Feiertage ausgeschlossen) nach dem Absende-Datum zur Kenntnis genommen hat. Die Kündigungsfrist startet also an dem Montag nach dem Tag, an dem deine Kündigung zur Kenntnis genommen wurde.

Wenn dein Arbeitgeber kündigt

Wenn dein Arbeitgeber den Studentenvertrag vorzeitig kündigen möchte, muss auch er die Kündigungsfristen einhalten. Diese sind allerdings etwas länger:

  • Beschäftigungsdauer von weniger als 1 Monat: 3 Tage Kündigungsfrist
  • Beschäftigungsdauer von mehr als 1 Monat: 7 Tage Kündigungsfrist

Diese Kündigung muss dir per Einschreiben zugesendet werden. Deine Kündigungsfrist beginnt am Montag nach dem Tag, an welchem du die Kündigung zur Kenntnis genommen hast. Falls dein Arbeitnehmer diese Fristen nicht berücksichtigt oder er beschließt den Vertrag fristlos zu kündigen, dann wird deine Kündigungsfrist durch eine Kündigungsprämie (in der Höhe des Lohnes, den du bis zum Ende der Kündigungsfrist verdient hättest) ersetzt.

Besondere Kündigungen:

  • Kündigung mit beidseitigem Einverständnis: Die Kündigungsfrist ist keine Verpflichtung. Wenn du und dein Arbeitgeber euch über den Vertragsbruch einig seid, dann kann man die Kündigungsfrist außer Acht lassen.
  • Kündigung während der Probezeit: Bevor du deinen Studentenvertrag beginnst und in den 3 ersten Tagen deiner Arbeit wird die Kündigungsfrist nicht angewendet. Du oder dein Arbeitgeber haben die Möglichkeit den Studentenvertrag sofort abzubrechen.
  • Kündigung aufgrund von Krankheit/Unfall: Wenn du seit mehr als 7 Tagen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig bist, kann dein Arbeitgeber den Vertrag ohne Kündigungsfrist beenden. Die Kündigungsfrist wird durch eine Kündigungsprämie (in der Höhe des Lohnes, den du bis zum Ende der Kündigungsfrist verdient hättest) ersetzt.
  • Kündigung aufgrund eines schweren Fehlers: Was ist ein schwerer Fehler? Ein Fehler für den du oder dein Arbeitgeber verantwortlich seid, welcher so schwerwiegend ist, dass es sofort und endgültig unmöglich ist, euer Arbeitsverhältnis weiterzuführen. In diesem Fall haben beide Parteien die Möglichkeit, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Quellen:
- Loi du 3 juillet 1978 relative aux contrats de travail (M.B. 22 aout 1978)
- www.inforjeunes.be – billet d’info du 09-02-2018 (Gilles) « La rupture du contrat d’occupation d’étudiant »
- www.emploi.belgique.be