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Jugend-Info | 11.09.2019 - 13:17

Das neue Gesetz für Transgender

Zwischen dem Geschlecht, das bei der Geburt bestimmt wird und der Realität, die du jeden Tag erlebst, liegen manchmal Welten. Vielleicht fühlst du den Wunsch und den Willen, als anderes Geschlecht zu leben, als welches dir bei der Geburt zugeteilt wurde. Du möchtest dieses Gefühl des tatsächlich gelebten Geschlechtes durch hormonellen Behandlungen oder Operationen umsetzen. Aus administrativer Sicht weißt du, dass auf deinem Personalausweis die Identität des Geschlechts geschrieben steht – das berühmte W oder M.

Wenn du volljährig bist ...

musst du zwei Bedingungen erfüllen, um den auf deinem Ausweis angegebenen Typ zu ändern:

  1. Belgier sein oder im Bevölkerungsregister eingetragen sein.
  2. Überzeugt sein, dass das in deiner Geburtsurkunde erwähnte Geschlecht nicht der innerlich erlebten Geschlechtsidentität entspricht.

Bisher mussten sich Transgender sterilisieren lassen und mit Hilfe einer Operation das neue Geschlecht annehmen, um sein Geschlecht in der Gemeinde ändern zu  lassen. Dies sind sehr schwere Behandlungen. Diese Verpflichtung entfällt mit dem neuen Gesetz.

Wenn du minderjährig bist ...

Wenn du unter 18 Jahre alt bist, kannst du dieses Verfahren seit 2018 einleiten. Beachte jedoch, dass die Bedingungen strikter sind. In der Tat musst du zusätzlich zu den beiden für Volljährige geltenden Bedingungen drei weitere erfüllen:

  1. Mindestens 16 Jahre alt sein.
  2. Über Urteilsvermögen verfügen (d.h. du kannst selbst entscheiden, ohne von anderen beeinflusst zu werden), dieses wird durch eine Bescheinigung des Kinder- und Jugendpsychiaters belegt.
  3. Lass dich während der Erklärung von deinen Eltern oder deinem gesetzlichen Vertreter unterstützen. Im Falle einer Verweigerung deiner Eltern kannst du dich an das Familiengericht wenden, um einen Vormund zu bestimmen, der deine Eltern oder deinen Vertreter in diesem Prozess ersetzt.

Wie?

Für eine Änderung des Geschlechts ist es notwendig, die Personenstandsurkunden zu ändern, d.h. die Urkunden, die von der Verwaltung ausgearbeitet werden, wie die Geburts- oder Heiratsurkunde. Um diese Urkunden zu ändern, muss eine relativ lange Prozedur (zwischen 3 und 6 Monaten) eingehalten werden. Zuerst ist es notwendig beim Standesamt eine Erklärung abzugeben, in der du deinen Wunsch äußerst, das Geschlecht zu ändern. Nach einer Wartezeit von 3 bis 6 Monaten musst du deine Erklärung erneuern. Erst nach diesen Etappen wird die Personenstandsurkunde geändert, sodass du eine echte administrative Anerkennung des tatsächlich gelebten Geschlechts erhältst.

 

Quellen
- Billet Infor Jeunes 11/2018
- Das Zivilgesetzbuch (Artikel 62bis, bis / 1 und ter)
- Das Gesetz vom 25. Juni 2017 zur Reform der Regimes von Transgender - Personen in Bezug auf die Erwähnung einer Änderung der Registrierung von Geschlecht in Personenstandsakten und deren  Auswirkungen
- Die vom Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgeführte Broschüre "Änderung des Namens und Änderung der Registrierung des Geschlechts im Zivilregister".
- Mit Unterstützung der Gemeinde Sankt Vith http://www.st.vith.be/

 

08/2019