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Jugend-Info | 18.11.2020 - 18:59

20. November: Tag der Kinderrechte

Weißt du, dass jeden Monat ungefähr 800 Kinder von Landminen getötet oder verstümmelt werden; dass 250 Millionen Kinder arbeiten anstatt zur Schule zu gehen; dass in 30 Krisengebieten etwa 300.000 Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind, als Kindersoldaten eingesetzt werden; dass in der Südsahara 90% der Kinder Waisen sind, weil ihre Eltern an AIDS gestorben sind und in Nigeria oder Sierra Leone 1/3 der Kinder sterben, bevor sie 5 Jahre alt sind?

Um gegen solche Umstände anzukämpfen haben vor über 30 Jahren, genauer am 20. November 1989, alle Länder der Vereinigten Nationen ein Abkommen unterzeichnet, das der ganzen Welt die minimalen Rechte klar macht, die allen Kindern der Erde zustehen sollten. Dieses Abkommen heißt „Internationale Kinderrechtskonvention“. Am 26. Januar 1990 haben in New York 61 Nationen die KRK unterzeichnet, darunter auch Belgien. Daraufhin musste sie noch von den 3 Gemeinschaften und dem belgischen Parlament bewilligt werden, bis sie am 15. Januar 1992 dann in Kraft trat. Mittlerweile gibt es 191 Nationen, die der KRK zustimmen. Die Konvention gilt also für rund 2 Milliarden Menschen bzw. Kinder!

Die Kinderrechtskonvention besagt, dass alle Menschen unter 18 Jahren „Kinder“ sind (es sei denn im dem Land, in dem sie wohnen werden sie früher großjährig).

Die vier Grundprinzipien der Konvention

  1. die Kinderrechte gelten für alle Kinder ohne Unterschied
  2. die Kinder haben das Recht zu leben, aufzuwachsen und zu lernen, damit sie sich so gut wie möglich entwickeln
  3. die Kinder haben das Recht auf eine eigene Meinung, die respektiert werden soll
  4. die Regierungen und die Erwachsenen müssen immer im Interesse der Kinder handeln

Den vollständigen Text findest du als Download auf der Webseite der Jugendinformationszentren. Die enthaltenen 54 Artikel der Konvention können in 4 große Gruppen unterteilt werden:

  • das Recht auf Überleben (z.B. das Recht auf gute Pflege)
  • das Recht auf Entwicklung (z.B. das Recht auf eine angepasste Erziehung)
  • das Recht auf Mitbestimmung (z.B. das Recht, seine Meinung zu äußern)
  • das Recht auf Schutz (z.B. das Recht auf Schutz vor Misshandlung)

Weitere Infos, Links und Dokumente findest du auf der Webseite der Jugendinformationszentren.