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Quellschutz

Im Rodter Venn wurde, gemäß den europäischen Richtlinien, für 3 Quellarme sowie 4 Bohrbrunnen, nahe sowie entfernte Präventivzonen eingerichtet. Die dadurch erlaubte Grundwasserentnahme entspricht 780.000 m³.

Im Mai 2019 haben die Stadtwerke die Genehmigung für das 35 Hektar große Quellschutzgebit Tomberg erhalten, sowie im Juni 2019 die Genehmigung für das Quellschutzgebiet Goldgrube (ca. 150 Hektar). Unter dem Strich erhöht der Betrieb der Bohrungen 10-1 (Tomberg) sowie 10-2, 10-3 und 10-4 die jährliche erlaubte Grundwasserentnahme um 436.000 m³/Jahr.  Die gesamte erlaubte Grundwasserentnahme liegt somit jetzt bei 1.216.000 m³ pro Jahr, was 3.330 m³/ Tag entspricht.

Ein ungefährer Verlauf dieser Präventivzonen werden auf den beigefügten Kartenauszügen dargelegt.

Was ist eine Präventivzone?

Je näher man ein eine Grundwasserentnahmestelle heran kommt, umso größer ist die Auswirkung einer Verunreinigung. Daher hat die Gesetzgebung 4 konzentrische Zonen um die Grundwasserentnahmestelle herum definiert, in denen Aktivitäten und Anlagen reglementiert sind.

  • Der Wasserentnahmebereich (Zone I) wird durch die Linie eingegrenzt, die in 10 m Entfernung von den Außengrenzen der oberirdischen Anlagen liegt, die für die Wasserentnahme erforderlich sind.  Er ist Eigentum des Wasserversorgers und dort sind nur Tätigkeiten in Verbindung mit der Wassergewinnung zugelassen.
  • Die nahe gelegene Präventivzone (Zone II a) ist die Zone, in der eine Verunreinigung, die durch das Grundwasser transportiert wird, mindestens 24 Stunden benötigt, um die Wasserfassung zu erreichen.
  • Die entfernt gelegene Präventivzone (Zone II b) ist die Zone, in der eine Verunreinigung  zwischen 1 und 50 Tagen benötigen würde, um die Wasserfassung zu erreichen.
  • Die Überwachungszone (Zone III) entspricht in ihrer Gesamtheit dem Einzugsgebiet der Entnahmestelle. Für sie gelten normalerweise keine besonderen Vorschriften.