Energiebeihilfen, Elektrizitätsfonds
Was ist der Heizölfonds?
Um den Bedürfnissen der Verbraucher mit geringem Einkommen gerecht zu werden, sieht der Staat eine Heizölbeihilfe vor.
Was bekommen Sie?
Es wird aktuell pro Haushalt pro Jahr eine Heizbeihilfe für 1.500 Liter Mazout gewährt, je nach Literpreis beträgt die Beihilfe von 210 € bis maximal 300 €.
Müssen Sie eine Frist beachten?
Die Anträge müssen innerhalb von 60 Tagen ab dem Lieferdatum beim ÖSHZ eingereicht werden! Rechnungen die älter als 60 Tage sind, können nicht berücksichtigt werden!
Wer hat Anrecht?
Sie und alle Haushaltsmitglieder sind von Ihrer Krankenkasse als VIPO/OMNIO anerkannt;
Oder: Ihr Jahresbruttoeinkommen liegt unter 24.814,75 €, erhöht um 4.591,85€ pro Person zu Lasten;
Oder: Sie folgen einer kollektiven Schuldenregelung oder einem Schuldenbegleichungsverfahren und sind nicht in der Lage, die Heizölrechnung selbst zu begleichen.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
- Die Heizölrechnung
- Ihren Personalausweis
- Ihr Heizöltank wird von mehreren Wohnungen benutzt? Eine Bescheinigung des Vermieters wie viele Mietparteien an dem Tank angeschlossen sind.
- Sind Sie/Ihr Haushalt nicht VIPO. Dann bringen Sie den letzten Steuerbescheid aller Haushaltsmitglieder mit oder eine Bescheinigung der kollektiven Schuldenregelung beziehungsweise des Schuldenbegleichungsverfahrens.
Wann und wo können Sie Ihren Antrag stellen?
Die Uhrzeiten für die Sprechstunden Heizölfonds finden Sie hier:
Sprechstunde Heizölfonds im Rathaus
Adresse
Rathausplatz 1 4780 Sankt VithSprechstunde Heizölfonds im ÖSHZ Sankt Vith
Adresse
Wiesenbach 159 4780 Sankt Vith
Information und Hilfe zum Thema Strom, Gas, Energiesparmaßnahmen
Die stetige Erhöhung der Energiepreise hat dazu geführt, dass immer mehr Leute hohe Endrechnungen erhalten. Auch ein zu hoher Verbrauch durch bauliche und technische Mängel oder uneffektive Energienutzung haben zur Folge, dass Finanzierungsprobleme entstehen.
Im Arbeitsbereich „Energieberatung“ sind folgende Dienstleistungen zusammengefasst:
- Erklärung, wie die Angebote der verschiedenen Strom- oder Gasanbieter zu vergleichen sind, um den günstigsten Energieversorger – angepasst auf den persönlichen Verbrauch – zu finden;
- Erklärung und Überprüfung der Energie- End- und Zwischenrechnungen;
- Hilfe bei der Einleitung von Prämien- oder Zuschussanträgen (Isolierungs- und Ausstattungsprämien);
- Hausbesuche, bei denen nützliche Tipps und Techniken für den Alltag vorgestellt werden, die zur Verbesserung des Komforts und der Lebensqualität (der Wohnung) beitragen (Heizen, Lüften, Stromeinsparungen…);
- Unterstützung während der Ausführung der Energiesparmaßnahmen;
- Unterstützung bei der Erzielung eines langfristig effektiven Umgangs mit Energie.
Vorbeugung ist dabei immer das Hauptziel, damit auf lange Sicht eine Verbrauchs- und Kostenreduzierung ermöglicht wird. Bei Fragen zum Thema Energie oder wenn sie einfach nur Infos benötigen, wenden Sie sich an den Energiedienst im ÖSHZ Sankt Vith! Wir beraten Sie gerne!
Der Energiefonds
Die ÖSHZ können Personen, die Schwierigkeiten haben, ihre Stromrechnung zu bezahlen, über den Elektrizitätsfonds u.a. folgende Unterstützung anbieten:
- Aushandlung eines Zahlungsplans mit dem jeweiligen Stromanbieter oder Gewährung einer finanziellen Hilfe für die Begleichung von Stromrechnungen.
- Den Ankauf von Geräten, die weniger Energie verbrauchen, durch eine Kostenbeteiligung ermöglichen.
Wer kann diese Hilfe beantragen?
Jede Person (Mieter oder Eigentümer), die Schwierigkeiten hat, ihre Energierechnungen zu bezahlen, kann beim ÖSHZ einen Antrag auf Unterstützung stellen. Das ÖSHZ bewertet die Situation des Haushalts, bevor es eine Entscheidung trifft.