Sperrmüll
Es findet einmal jährlich eine Haussammlung statt. Das genaue Datum finden Sie im Müllkalender. Des Weiteren kann Sperrmüll über den Recypark entsorgt werden.
Wenn es schwierig für Sie ist, zum Recypark zu gelangen, können Sie bestimmten Sperrgüter auch im Rahmen einer Sammlung nach vorheriger Anmeldung beim Sozialbetrieb DABEI von Ihrem Haus abholen lassen. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen und dem diesbezüglichen Antragsformular.
Mit Sperrmüll bezeichnet man ausschließlich nicht rückgewinnbare Abfälle, die zu groß sind, um in den Duobac (Restmüllcontainer) verstaut zu werden.
Bei folgenden Dingen handelt es sich beispielsweise um Sperrmüll:
- Matratzen, Gartenstühle
- Sessel
- Dämmplatten
- Glaswolle
- Gyproc
- Tapette
Folgende Güter sind kein Sperrmüll:
- Gartenabfälle
- Bauschutt
- Styropor
- Kleider/Schuhe
- Elektrogeräte
- Reifen
- Spiegel/Glasscheiben/Rahmen
Aber denkt daran! Wieso gut erhaltenen „Sperrmüll“ entsorgen, wenn es auch anders geht? Weitere Informationen zur Abfallverminderung finden Sie an dieser Stelle.
ACHTUNG! Wir erinnern die Bürger daran, das Wilddeponien durch die geltende Gesetzgebung strikt verboten sind und das Verbot ebenfalls in der Verwaltungspolizeilichen Verordnung eingeführt wurde. Laut Gesetzgebung unterliegt der Gemeinde das Recht, bei Feststellung einer Entsorgung von Abfall in der Natur Sanktionen auszusprechen.
Nur im Recypark
Damit sie recycelt werden können, werden bestimmte Abfälle nicht im Rahmen einer Haussammlung mitgenommen. Für diese Abfälle bleibt der Recypark die Lösung.