Sterbefall
In der Regel werden alle Formalitäten von dem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl erledigt.
Meldung eines Sterbefalls
Die Meldung erfolgt in der Gemeinde, wo der Sterbefall festgestellt wurde. Sie ist kostenlos. Bei der Meldung erhalten Sie Auszüge aus der Sterbeurkunde. Ein Auszug kann nur dem Ehegatten, den direkten Vor- und Nachfahren auf Vorlage des Personalausweises ausgehändigt werden.
Beerdigung
Die Erlaubnis wird durch die Gemeinde ausgestellt, in der die Meldung des Sterbefalls erfolgt ist und wird der Gemeinde zugestellt, in der die Bestattung stattfindet.
Einäscherung
Die Erlaubnis wird in der Regel durch den Bestatter bei der Meldung des Sterbefalls beantragt. Der Antrag ist kostenlos. Die Einäscherung darf erst 24 Stunden nach dem Antrag auf Einäscherung stattfinden.
Letztwillige Verfügung über die Bestattungsart
Sie können im Standesamt Ihrer Gemeinde eine Erklärung bezüglich der letztwilligen Verfügung hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Bestattungsart abgeben. Denn Sie haben zu Lebzeiten die Möglichkeit über die Art der Bestattung frei zu entscheiden:
- Beerdigung;
- Einäscherung;
- Einäscherung mit anschließender Verstreuung.
Eine solche Festlegung vor dem Standesbeamten ist fakultativ und kann nur von Ihnen selbst geändert werden.
Standesamt
Kontakt
- GANGOLF Christiane +3280280120
- KAUT Sandra +3280280129
- [email protected]
Adresse
Rathausplatz, 1 4780 St. Vith BelgienÖffnungszeiten
| So | Geschlossen |
| Mo | 08:30 - 12:00 |
| Di | 08:30 - 12:00 |
| Mi | 08:30 - 12:00 | 14:00 - 16:00 |
| Do | 08:30 - 12:00 |
| Fr | 08:30 - 12:00 |
| Sa | Geschlossen |