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Vor- und Namensänderung

Vornamensänderung

Der Standesbeamte kann Vornamensänderungen genehmigen.

Diese Prozedur ist belgischen Staatsbürgern vorbehalten (eventuelle Ausnahmen für anerkannte Flüchtlingen und Staatenlose).

Personen, die den Vornamen ändern möchten, werden beim Standesbeamten des Wohnsitzes vorstellig.

Die gewünschten Vornamen dürfen, weder Verwirrung stiften, noch Ihnen oder Dritten schaden.

Für die Änderung des Vornamens eines Minderjährigen müssen beide Elternteile vorstellig werden.

Folgende Dokumente sind notwendig:

  • ein Auszug aus der Geburtsurkunde*;
  • ein Auszug aus dem Strafregister;
  • Zahlungsbeleg in Höhe von 200,00 € .

* Wenn Sie im Ausland geboren sind, ist eventuell eine Legalisierung des Dokuments notwendig

Namensänderung

Belgier, Flüchtlinge und Staatenlose über 18 Jahre haben das Recht einmalig Ihren Namen in den Namen der Mutter, des Vaters oder einen Doppelnamen in selbst gewählter Reihenfolge zu ändern.
Personen, die den Namen ändern möchten, werden beim Standesbeamten Ihres Wohnsitzes vorstellig.

Folgende Dokumente sind notwendig:

  • ein Auszug aus der Geburtsurkunde*;
  • ein Auszug aus dem Strafregister;
  • Zahlungsbeleg in Höhe von 200,00 € .

* Wenn Sie im Ausland geboren sind, ist eventuell eine Legalisierung des Dokuments notwendig.

Sollte man einen ganz anderen Namen wünschen, so kann der König unter bestimmten Umständen die Änderung des Familiennamens genehmigen.