Heirat
Eheschließungsabsichtserklärung
Wer heiraten möchte, muss mindestens 15 Tage vor der Hochzeit eine Eheschließungsabsichtserklärung im Standesamt abgeben. Die Erklärung muss in der Gemeinde, in der die Eheschließung stattfindet, erfolgen.
Folgende Dokumente sind notwendig:
- eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde jüngsten Datums (nicht älter als 3 Monate). Die Mitarbeiter des Standesamtes beantragen die Kopie, wenn sie in Belgien geboren sind;
- ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass);
- eine Zivilstandsbescheinigung (Ledigkeitsnachweis oder Bescheinigung über die Auflösung oder Annullierung früherer Ehen);
- gegebenenfalls eine Sterbeurkunde des/der früheren Ehegatten;
- eine Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und des Zivilstandes.
Für die Erstellung der Heiratsakte und den Erhalt des Heiratsbuches sind bei Abgabe der Eheschließungsabsichtserklärung 50,00 € zu zahlen.
Die Hochzeit
Die Hochzeit kann frühestens 15 Tage und spätestens 6 Monate nach der Eheschließungsabsichtserklärung stattfinden.
Sie können das Datum und die Uhrzeit Ihrer Hochzeit nach Vereinbarung mit der Verwaltung und dem Bürgermeister auswählen.
Die Anwesenheit von Zeugen ist fakultativ. Sie können bis zu 4 Personen als Zeugen vorsehen. Diese Personen müssen volljährig sein und ihren Personalausweis vorlegen.
Die Hochzeit wird durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter vollzogen. Nach der Zeremonie erhalten Sie Ihr Heiratsbuch.
Die Heiratsurkunde wird Ihnen nach der Hochzeit per Post übermittelt.
Für die Festlegung des Hochzeitstermins sollte das Standesamt vorab telefonisch oder per Mail kontaktiert werden.
Standesamt
Kontakt
- GANGOLF Christiane +3280280120
- KAUT Sandra +3280280129
- [email protected]
Adresse
Rathausplatz, 1 4780 St. Vith BelgienÖffnungszeiten
| Mo | 08:30 - 12:00 |
| Di | 08:30 - 12:00 |
| Mi | 08:30 - 12:00 | 14:00 - 16:00 |
| Do | 08:30 - 12:00 |
| Fr | 08:30 - 12:00 |
| Sa | Geschlossen |
| So | Geschlossen |