Wohnsitzwechsel
a) Wohnsitzwechsel innerhalb Belgiens
Die betroffene Person muss im Prinzip innerhalb von 8 Tagen mit Ihrem Personalausweis persönlich in der neuen Gemeinde vorstellig werden.
Nach Überprüfung der Richtigkeit dieses Wohnsitzwechsels durch die lokale Polizei, wird die Person ein weiteres Mal zu Gemeinde vorgeladen, um die neue Adresse auf dem Chip des elektronischen Personalausweises zu speichern (Achtung: bitte den PIN-Code mitbringen).
b) Wohnsitzwechsel eines Belgiers ins Ausland
Ein belgischer Staatsbürger, der seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss sich kurz vor der Abreise bei der Gemeindeverwaltung abmelden und seine neue Anschrift hinterlassen.
Das Bevölkerungsamt stellt eine Abmeldebescheinigung (Modell 8) in zweifacher Ausfertigung aus. Ein Exemplar der Abmeldebescheinigung ist für die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des neuen Wohnsitzes im Ausland bestimmt, das andere muss innerhalb von zwei Monaten bei der belgischen Botschaft (oder Konsulat) zwecks Registrierung abgegeben werden. (Die Anschriften und Telefonnummern der belgischen diplomatischen Vertretungen im Ausland sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder über den weiterführenden Link abrufbar).
Seit dem 01.11.2008 bleibt der Personalausweis weiterhin gültig und wird bei einem Wegzug ins Ausland nicht mehr annulliert. Dieser Wegzug ins Ausland muss auf dem Chip des Personalausweises (per PIN-Code), ähnlich wie ein Adressenwechsel innerhalb Belgiens, eingetragen werden.
Meldeamt & Migration
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