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Migration

Sie sind Bürger der Europäischen Union und möchten sich in Belgien niederlassen?

Beachten Sie bitte, dass Sie erst einen Antrag auf Aufenthalt stellen müssen, bevor wir Sie mit dem Wohnsitz anmelden können.

Sie müssen sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eintragen unter Vorlage der nachfolgenden Unterlagen:

  • Gültiger nationaler Personalausweis bzw. Reisepass
  • Krankenversicherungsnachweis für Belgien
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Internationale Zivilstandsbescheinigung - eventuell mit den dazugehörigen Urkunden in der internationalen Version.
  • 2 Passbilder

Bitte informieren Sie sich , ob diese Urkunden und Dokumente der Legalisierungspflicht bzw. der Apostillepflicht unterliegen – Eine Übersetzung der Urkunde insofern es sich nicht um eine internationale handelt, muss ebenfalls vorgelegt werden. Bitte lassen Sie die Übersetzungen durch einen vereidigten, in Belgien ansässigen Übersetzer anfertigen, der über eine VTI-Nummer verfügt.

Hierunter finden Sie einen Auszug der häufigsten Aufenthaltsanfragen. Alle vollständigen Informationen finden Sie unter

Außerdem müssen Sie den Nachweis der genügenden Einkünfte bzw. Verwandtschaft am Tag der Erstvorstellung bei der Gemeinde erbringen mittels Abgabe nachfolgender Dokumente:

Beweis der genügenden Einkünfte

Arbeiter

  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnungen über mindestens 3 Monate

Selbständige

  • Vollständiger Auszug der Eintragung beim Unternehmensschalter sowie Unternehmensnummer
  • Beweis der Eintragung bei einer belgischen Sozialversicherungskasse

Arbeitssuchende

  • Kopie von Bewerbungsschreiben und den erhaltenen Antworten
  • Bescheinigung über die Eintragung beim Arbeitsamt
  • Beweis, dass eine reelle Chance auf Einstellung auf dem Arbeitsmarkt besteht (Diplome, Ausbildung, Einstellungsversprechen,…)

Arbeitnehmer im Ausland

  • Arbeitsvertrag
  • Aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnungen über mindestens 3 Monate

Selbständige im Ausland

  • durchschnittliches Monatseinkommen belegen

Renten-/Pensionsempfänger

  • Renten-/Pensionsbescheid
  • Nachweis des Geldeingangs auf ein Konto in Ihrem Namen

Empfänger von Behinderten-/Invaliditätszulagen / Arbeitsunfall / Berufskrankheit

  • Bescheide
  • Nachweis des Geldeingangs auf ein Konto in Ihrem Namen
  • offizielle Betragsfestlegung,…

Beweis der Verwandtschaft mit einem Unionsbürgers oder Belgier

  • Beweis der Ehe oder Verwandtschaft mittels offiziellen Urkunden in der internationalen Version (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde,… Je nach Herkunftsland ist die Legalisierungs- bzw. Apostillepflicht zu beachten, siehe Text oben)
  • Beweis der partnerschaftlichen Beziehung

Sobald Ihre Akte vollständig in unserem Büro eingereicht ist, wird diese von uns an das zuständige Ausländeramt in Brüssel übermittelt. Im Falle eines positiven Bescheides, sind Sie verpflichtet eine elektronische Aufenthaltskarte zu bestellen. Die Gebühren der Karte sind durch den Antragssteller am Tag der Bestellung zu entrichten.

Wichtiger Hinweis
Die Ausländerkarten sind keine Identitäts- oder Nationalitätsnachweise, sondern bestätigen nur den legalen und regulären Aufenthalt in Belgien sowie den legalen Zugang zu dessen Arbeitsmarkt! Ihre Identität wird daher immer nur durch den nationalen Personalausweis oder Reisepass bewiesen. Dieser muss bei jeder Erneuerung des Aufenthaltstitels vorgelegt werden und gültig sein. Bei Reisen außerhalb Belgiens müssen Sie immer das gültige Identitätsdokument Ihres Herkunftslandes mitführen. 


Wenn Sie Eigentümer eines im Ausland registrierten Fahrzeuges sind, muss dieses schnellstmöglich nach der offiziellen Wohnsitzeintragung und Zuteilung der Nationalregisternummer in Belgien angemeldet werden.

Sie sind nicht EU-Bürger oder Flüchtling und möchten sich niederlassen?

Bitte informieren Sie sich vor der Einreise nach Belgien bei unseren Mitarbeitern des Migrationsdiestes über die Bedingungen. Zum einen, ob Sie einen Antrag auf Aufenthalt in Belgien stellen dürfen oder ob Sie vor der Einreise einen Visa-Antrag stellen müssen.

Die Mitarbeiter des Migrationsdienstes geben Ihnen Auskünfte.

Unter folgendem Link finden Sie auch Informationen: