Zuschuss für Sportmaterial
Sportvereinen und VoGs, welche Eigentümer oder Mieter/Nutzer einer Sportstätte sind, kann zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2031 ein Zuschuss für den Ankauf von Ausrüstungsgegenständen (Sportmaterial) gewährt werden. Es gelten folgende Bedingungen:
- Die Sportvereine und VoGs müssen einen entsprechenden Antrag bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht haben.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 10 % auf Grundlage der belegten tatsächlichen Ausgaben, die die Deutschsprachige Gemeinschaft berechnet und mit höchstens 50 % des Gesamtbetrages bezuschusst.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Vorlage des Schreibens der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Zusage und Auszahlung der Unterstützung, sowie nach durchgeführter Überprüfung der eingereichten Unterlagen durch die Gemeindeverwaltung.
Kontakt
- SCHWALL Jessica +3280280133
- [email protected]
Adresse
Rathausplatz, 1 4780 St. Vith Belgien
Büro 106 – 1. Etage