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Zuschuss für Ausrüstungsgegenstände (Amateurkunst)

Geförderten professionellen Kulturträgern, geförderten Amateurkunstverbänden, sowie Amateurkunstvereinigungen, die in den Genuss der Basisförderung der Gemeinde kommen oder einen Zuschuss von der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten, kann zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2031 ein Zuschuss für den Ankauf von Ausrüstungsgegenständen zur Ausübung der Amateurkunst gewährt werden. Es gelten folgende Bedingungen:

  • Die Amateurkunstvereinigungen und VoGs müssen einen entsprechenden Antrag bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht haben.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 10 % auf Grundlage der belegten tatsächlichen Ausgaben, die die Deutschsprachige Gemeinschaft berechnet und mit höchstens 50 % des Gesamtbetrages bezuschusst.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf Vorlage des Schreibens der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Zusage und Auszahlung der Unterstützung, sowie nach durchgeführter Überprüfung der eingereichten Unterlagen durch die Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen über diesen Zuschuss finden Sie in dem Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2025.